你先必须开始学习中文,然后可能她觉得你非常有意思。哈哈

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§ 16 JGG (1) Der Jugendarrest ist Freizeitarrest, Kurzarrest oder Dauerarrest. (2) Der Freizeitarrest wird für die wöchentliche Freizeit des Jugendlichen verhängt und auf eine oder zwei Freizeiten beschränkt. (3)...

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Hallo! Normaler Weise lese ich nur und antworte aber nicht, in diesem Fall will ich aber doch gerne was dazu schreiben. Wenn Sie sich falsch behandelt fühlen, können Sie sich natürlich beschweren und dafür ist auch die Rechtsanwaltskammer da. Nun weiß ich nicht, was Sie geschrieben haben, wenn ihr Anwalt eine Entschuldigung für Ihre "Beleidigungen" erwartet. Wenn sie ihm schreiben, er ist ein "dummes....", dann ist das eine Beleidigung. Wenn Sie sich aber sachlich in dem Brief mit seinen "Leistungen" auseinandergesetzt haben, dann könnten Sie sich unter gewissen Umständen dem Tatbestand der Üblen Nachrede bzw. Verleumdung ausgesetzt sehen, aber niemals und nie der Beleidigung. Wenn der Anwalt dies so sieht, dann spricht das nicht für seine Fähigkeiten.

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Hi! Ich kenne die Vertragsbedingungen nicht. Grundsätzlich bist du immer schadensersatzpflichtig, wenn du einen Vertrag nicht erfüllst. Fraglich ist, was das Unternehmen davon hat, Schadensersatz von dir zu fordern. Das könnte sie höchstens machen, wenn sie einen anderen Subunternehmer anstellen muss, der aber um die Summe x teurer ist und die sie nun von dir verlangt (Allerdings höchstens für 3 Monate wegen der Kündigungsfrist). Bist du nicht auch den Vertrag eingegangen, weil du ein Transportfahrzeug hattest? Wenn das nun wegfällt, weil es einen Totalschaden hat, könnte man an einen Wegfall der Geschäftsgrundlage denken, § 313 BGB (Wohl aber nur, wenn du nur ein Lieferfahrzeug hast). Das ist aber sehr konstruiert. Schau nochmal in deinen Vertrag, ob ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht und was dafür vorliegen muss.

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Die Versicherung kann euch nicht zwingen, ein neues Auto zu kaufen, aber sie kann die Frage davon abhängig machen, ob sie euch auch die anfallende Mehrwertsteuer ersetzt. Wenn ihr nur das Geld wollt, aber kein neues Auto kauft, dann wird sie um 19 % kürzen. Vielleicht hat die Versicherung das gemeint. Es lohnt sich aber auf jeden Fall, die Schadensregulierung der Versicherung nicht hinzunehmen und auch die Höhe der Auszahlung nochmal anzuzweifeln. Kfz Versicherungen geben hier oftmals immer erst zu wenig und lassen sich nochmal "bitten".

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Hängt alles von den Bestimmungen bei der IngDiba ab. Musst aber bedenken, dass die Spekulationsfrist ein Jahr beträgt. Nur wenn du unter 1000 € bleibst fällt diese innerhalb der Zeit nicht an. Ist laut deinem postiven Beispiel aber sicherlich kein Problem. Ansonsten empfehle ich dir mal, ein virtuelles Depot auszuprobieren. Da siehst du ganz gut, welche Kosten auf dich zu kommen würden. Ein solchen bietet die Targobank ihren Kunden gratis an.

Und vergiss nicht, man kann auch auf Zucker, Getreide, etc. wetten! :) WKN 227224

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