Ich habe bei Webema in Kulmbach ein vom Verkaufsleiter Herrn Tremel, der auch der Sohn des Geschäftsführers von beiden Firmen ist, beim Verkaufsgespräch empfohlenes und teures Matratzen- und Lattenrostsystem gekauft. Unter anderem mit dem Versprechen der "Wohlfühl-Garantie", die ich ebenso wie "ehrsam" verstehe. Es wurde mir mündlich der risikofreie Kauf zugesichert.

Leider ist das empfohlene Schlafsystem für mich ungeeignet. Es verursacht mir Schmerzen beim Schlafen und hatte auch Mängel, die ich alle fristgerecht angezeigt habe. Nun hat die Firma Webema / Holtzapfel nach mehreren Nachbesserungsversuchen und Probeschlafen auf anderen Produkten (Kaltschaummatratzen statt der gekauften Tonnentaschenfederkernmatratze) die vertragsgegenständlichen Artikel seit Ende August zurückgenommen. Trotz der Rücknahme der Artikel verweigert mir Herr Tremel bis heute die Rückzahlung des Kaufpreises, obwohl ich den Rücktritt mündlich und schriftlich erklärt habe.

Das Antwortschreiben von Herrn Tremel sen. hatte u.a. folgenden Inhalt „Bitte entscheiden Sie sich letztmals bis ... für eine der bereits getesteten Matratzen.” und „Sollte bei Ihrer Entscheidung Ihnen ein Preisvorteil entstehen erhalten Sie einen Einkaufsgutschein.”

Ich soll mich also für ein Produkt entscheiden, auf dem ich schlecht und nur mit starken Schmerzen schlafen kann und bekomme auch nicht die Preisdifferenz, wie von seinem Sohn Matthias Tremel vor Zeugen zugesagt, zurückgezahlt.

Was ist das für eine „Wohlfühl-Garantie“?

Die Angelegenheit ist zwischenzeitlich beim Anwalt und geht demnächst zu Gericht.

Ich wollte durch meine Frage herausfinden, ob auch noch andere Kunden negative Erfahrungen mit diesem Geschäft oder zum Konzern gehörenden Firmen gemacht haben.

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