Ich lebe nun seit vielen Jahren im Schwabenländle und fühle mich mittlerweile ziemlich heimisch, die Schwaben, das ist eine Wissenschaft für sich.

An und für sich glaube ich das es schwierig ist eine Menschengruppe in einer Schublade zu stecken, ich denke das mit dem Wetter einhergeht, den desto mehr Sonne scheint, desto höher ist der Serotonin-Spiegel desto glücklicher/ gelassener sind die Menschen, im Süddeutschen Raum hat man verhältnismäßig viel Regen, ich kann mir schon vorstellen das es einen direkten Zusammenhang hat.

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/1/13/NWS-NOAA_Europe_Extreme_maximum_temperature_AUG_16_-_22%2C_2015.png

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JA das darf man, zu meinem Erstaunen darf juristisch betrachtet eine 16 jährige Person eine volljährige Person verkehren. Der Gesetzgeber geht in Deutschland davon aus das man mit der Vollendung des 16ten Lebensjahr eine Altersreife erreicht hat, mit der sie die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung erlangt hat. 

Nach Jugendschutz heißt es: §182 Absatz I des StGB einen Fall des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen dann vorliegen, wenn hierbei eine Zwangslage ausgenutzt wird.

Für nicht Juristen:

JA jedoch nur erlaubt, wenn der Ältere der beiden die “fehlende sexuelle Selbstbestimmung” der jüngeren Person nicht ausnutzt

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So etwas wie "Gewinnobergrenzen" gibt es nicht. Es gibt unzählige Firmen die nur miese in Deutschland betreiben z.B. "Starbucks" um keine steuern abzuführen. Demzufolge bräuchte Starbucks keine Firma zu besitzen da es nur miese macht? 😀

Sobald Geldverkehr im Spiel ist bist du gewerblich tätig und musst natürlich eine Firma gründen!

Aber... eine GmbH oder AG muss es natürlich nicht gleich sein, eine einfache Einzelunternehmung tut das auch.. Das ist buchhalterisch wirklich ein Witz, eine EÜR reicht schon aus.

Einzige Ausnahmen bei Geldgenerierung sind die sogenannten "Freiberufler" aber sie bilden eine Ausnahme und werden nur für bestimmte Berufe ausgeübt. Die Gewinne müssen dennoch abgeführt werden, mit der Steuererklärung 😀

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"Beleidigung auf sexueller grundlage" kenne ich zwar nicht, viel eher "Sexuelle Belästigung" 😀

Grundsätzlich kann man sich auch wegen den "Blick" von jemanden sexuell belästigt fühlen. Ebenso wenn eine Person sehr freizügig bekleidet ist.

Relevant ist die Beweisführung sollte man dies strafrechtlich verfolgen wollen.

Eine Nachricht mit: "Ich würde gerne dein Arsch lecken" könnte ich mir gut vorstellen das dies ausreichen würde.

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Grundsätzlich ist es unabhängig ob dich deine Familie, Lehrer oder Freunde "beleidigen"

Gem. Grundgesetz:

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Demnach darf dich niemand beleidigen, dein Lehrer eingeschlossen.

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Nein, nicht mehr

Früher Ja, aber mittlerweile schon lange nicht mehr. Sehr viele aus meinem Freundeskreis haben es mir gleich getan. Spätestens seit der Spaltung von der Facebook app und der Messanger app wurde die Platform ziemlich unsinnig für mich.

Für Kommunikationszwecke nutze ich überwiegend iMessage, das ist erheblich besser finde ich. Und im allgemeinen war Facebook die Zeitverschwendung schlecht hin.

Ich finde es auch ziemlich bedenklich sämtliche private Informationen zu meiner Person her zu geben.

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In diesem Fall gilt näherungsweise das Newtonsche Abkülungsgesetz

dT=l*(U-T)dt

bzw.

dT/dt=l*(U-T)

wobei T die Temperatur (in diesem Falle) des Wassers, U die Umgebungstemperatur, t die Zeit und l ein Proportionalitätsfaktor ist.

https://www.spektrum.de/lexikon/physik/newtonsches-abkuehlungsgesetz/10298

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Das Meer unterliegt dem Seevölkerrecht >HOHEITSGEBIETE< diese internationalen gebiete beginnen ab 200 Seemeilen, alles was zuvor liegt, unterliegt das jeweilige Land, das heißt das die Nordsee z.B. bis zu 200 Seemeilen noch zu Deutschland gehört, sofern angrenzende Länder vorhanden sind, verläuft die Grenze genau auf halben Weg. Daher wird z.B. der Bodensee genau auf halben Weg zwischen der Schweiz und DE unterteilt und der kleine Eck zu Österreich. Oder der Rhein zwischen DE und FR

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Ich habe mein Motorradführerschein parallel zum Autoführerschein gemacht (A+B) damals musste ich lediglich einmal die Theorie- Prüfung ablegen, ich meine das da so ne Regelung innerhalb eines Jahres gegolten hat. Das war im Jahr 2011

Wenn das eine Jahr vergangen ist, meine ich das auf jeden fall die Theorie Prüfung fällig ist.

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