Antwort
Also dass mit der Kündigung habe ich schon hinter mir. Der hat mich gekündigt am ersten Tag und ich habe geklagt. Jetzt hat der Anwalt von mein AG alles zurück gezogen und ich soll nach der Krankmeldung wieder zur Arbeit gehen. Der kann schon kündigen aber nicht in mein Fall: mich schutzt das § 6 13a wegen Betriebsübergaben von einen Privat Kaufmann zur einen anderen Privat kaufmann.