Mahnung per e-Mail

Hallo,

ich habe heute eine Mahnung erhalten von einem Unternehmen, das mir bisher völlig unbekannt war und zu dem ich auch im Internet keine Angaben finden konnte:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

in Bezug auf unsere Rechnung Nr.: xxxxxxxx und unsere 1. sowie auch unsere 2. Mahnung mussten wir heute feststellen, dass Ihre Zahlung bei uns noch immer nicht beglichen ist. Dies bedeutet einen einseitigen Vertragsbruch Ihrerseits. Nach geltendem Recht könnten wir die offene Forderung bereits jetzt bei Gericht anmelden. Wir geben Ihnen jedoch trotzdem noch eine letzte Möglichkeit, Ihre vertragliche Verpflichtung zu erfüllen, indem Sie unverzüglich die ausstehende Summe in Höhe von xxx.xx EURO an uns zur Zahlung bringen.

Die Rechnung und die Bestelleinzelheiten finden Sie im zugefügtem Zip Ordner

Nach geltendem Recht sind wir befugt, die anfallenden Kosten geltend zu machen. Alle bereits angefallenen und noch entstehenden Kosten (Mahnkosten, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) gehen zu Ihren Lasten.

Vermeiden Sie unnötigen Ärger und weitere Kosten und erfüllen Sie den mit uns abgeschlossenen Vertrag!"

Darauf folgt dann der Name einer Online-Handels-AG, zu der sich im Internet absolut nichts finden lässt, die e-Mailadresse stammt jedoch von einer Kunstgallerie in Alaska, von der ich noch nie zuvor gehört habe, geschweige denn dass ich jemals mit jemandem von dort Kontakt gehabt und etwas bestellt hätte. Die Zip-Datei im Anhang lässt sich entpacken, jedoch enthält sie eine Datei, die sich mit keinem Programm öffnen lässt (.pif-Datei), wobei ich dabei eher vorsichtig bin und keine weiteren Versuche unternommen habe, sie zu öffnen. Des Weiteren werden Namen angeblicher Geschäftsführer des unauffindbaren angeblichen Online-Versands genannt, zu denen ich jedoch im Internet ebenfalls keine Informationen gefunden habe.

Was kann ich nun tun? Ich bin der festen Überzeugung, dass es sich um Betrug handelt, jedoch wei ich nicht, wie ich damit weiter umgehen kann, bzw. muss, um auch nicht selbst in Schwierigkeiten zu geraten.

Vielen Dank bereits im Voraus für Eure Antworten!

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Vielen lieben Dank für all die hilfreichen Antworten! :-) In Zukunft werde ich solche Nachrichten sofort löschen und mir keine panischen Gedanken darum machen. ;-)

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"Gestern hat meine Nachbarin und fast Freundinn, meinen 8 Jahre alten Sohn in einen kleinen Teich gestoßen! Ihr Sohn 6 Jahre alt wurde von ihm zu erst auf die Erde gestoßen!"

Sagen wir es mal so: Kinder in dem Alter rangeln schon mal miteinander (wobei man da je nachdem auch eingreifen sollte, wenn es zuweit geht), sie als Erwachsene sollte ihre Affekte jedoch besser unter Kontrolle haben. Hinzu kommt hier noch, dass sie ein Kind in Lebensgefahr gebracht hat und sich nicht weiter darum gekümmert hat.

Sollte sie absolut kein Einsehen haben, wäre eine Strafanzeige noch eine mögliche Maßnahme.

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Autos von Volvo haben eine sehr lange Lebensdauer, der Mazda 626 gilt ebenfalls als sehr robust.

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  1. Sie hatte bereits einen Anderen.

  2. Es hat einen Grund, dass ihr nicht mehr zusammen seid. Solche "Reunion"-Geschichten gehen meist nicht gut aus.

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Es ihm nicht zu erzählen, wäre unfair dem jetzigen Partner gegenüber.

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Schau dir mal diesen Artikel an:

http://www.schlaf.de/was_ist_schlaf/1_50_20_nachteulen.php

"offenbar ist der tägliche Schlaf-Wach-Rhythmus der Jugendlichen so gestellt, dass sie tatsächlich erst gegen elf Uhr abends einschlafen können und erst nach neun Uhr morgens richtig wach werden. Als Beweis gilt den Forschern die Produktion des Schlafhormons Melatonin, das bei Jugendlichen erst zwei Stunden später als bei Kindern seine höchste Konzentration im Blut erreicht. Da ihre innere Uhr also ständig mit den Ansprüchen der Außenwelt kollidiert, weisen viele Jugendliche einen erheblichen Schlafmangel auf."

Fünf und sechs Stunden Schlaf fallen allerdings unter Schlafmangel. ;)

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http://newcoloriris.com/

Möglichkeiten dazu gibt es schon, allerdings nicht mit 14, zumal du damit dein Augenlicht riskieren würdest und was bringt eine andere Augenfarbe, wenn man selbst nichts mehr sehen kann?

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Sehr gute Seite:

http://tinyurl.com/7jatu3q

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"was soll ich jetzt machen"

Schnellstens zum Arzt gehn!

Eine Gehirnerschütterung ist keine Lappalie.

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Hast du die entsprechenden Kenntnisse, zu beurteilen, was das beste für das Kind ist?

Kennst du dieses Kind überhaupt? Mal ganz abgesehen davon: Was geht dich dieses Kind überhaupt an?

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• "Neither do I" kannst du antworten, wenn dir jemand sagt "I don't do ...", also wenn dir jemand erzählt, dass er etwas bestimmtes nicht tut, empfindet, etc.

• "So do I" kannst du hingegen antworten, wenn dir jemand von etwas erzählt, das er/sie tut, empfindet, u.s.w. und es dir genauso geht, du das ebenfalls tust, etc.

Beides sind also Bestätigungen, dass du etwas genauso tust/nicht tust wie dein/e Gesprächspartner/in.

Für Beispiele schau am besten auf die Seite, die "ooHallooo" angegeben hat.

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