Hallo, der Vater unseres Kindes und ich sind seit ca. 3,5 Jahren getrennt und seit ca. einem dreiviertel Jahr zur Familienberatung beim JA, ursprünglich um unsere Kommunikation zu verbessern, mittlerweile weil das Kind den Kontakt zum Vater verweigert. Nun gab der KV in einem Einzelgespräch an, ich wäre alkoholkrank. Seine Anschuldigungen führten dazu, dass von mir verlangt wird, eine Suchtberatungsstelle aufzusuchen und diese von ihrer Schweigepflicht gegenüber dem JA zu entbinden.

Meine Frage: Ist das rechtens? Und was soll während nur einem Gespräch bei der SB herausgefunden werden? Kann ich verweigern?

Besten Dank