BAB abgelehnt, ALG2 will Leistungen aber nicht mehr übernehmen

Hallo zusammen. Ich versuche meine Situation jetzt kurz und deutlich zu erklären. Ich entschuldige mich im Voraus für meine Deutschkenntnisse (in DE erst 5 Jahre), aber ich brauche jetzt dringend Hilfe, bevor ich etwas falsches gemacht habe. Also, ich bin 22 Jahre alt, habe ein Kind (2J.) und eine hochschwangere Frau. Ungefähr in Juli 2008 sind wir mit meiner Frau umgezogen, ich habe gearbeitet und konnte alles selber bezahlen. Im Mai 2009 habe ich meine Arbeitsstelle verlassen und ALG2 Antrag gestellt. So haben wir eine Bedarfsgemeinschaft gegründet und 6 Monate lang ALG2 bekommen. Ich befinde mich im Moment in einem Ausbildungsverhältnis seit Dez 2009 und bis Juni 2011 habe ich BAB bezogen. Dabei wurde ich vom BG ausgestrichen und ALG2 wurde um 260 Euro gekürzt , aber durch BAB Geld erzetzt (Tatsächlich blieb ich immer noch bei der gleiche Summe). Vor 2 Monate sollte ich einen Weiterbewilligungsantrag vom BAB stellen und er wurde abgelehnt, weil meine Eltern jetzt mehr verdienen. Es ist verständlich, deswegen bin ich zu ALG2 Stelle gegangen und gesagt, dass die Leistungen weiterhin über ALG2 laufen müssen, wie es auch vor Ausbildungsbeginn war, weil meine Familie sonst nichts zu fressen hat. Tag später bekomme ich Absage von meinem Sachbearbeiter und Begründung hies - ich habe immer noch Anspruch auf BAB und ob sie mir etwas zahlen oder nicht ist ihm scheissegal. Und obwohl wir immer noch in der gleiche Wohnung alle zusammen wohnen, gehöre ich laut Gesetz zu dieser Bedarfsgemeinschaft nicht mehr und soll von meinen Eltern finanziert werden. Jetzt meine Frage: Wieso sind solche Gezetzlücken möglich, wo derjenige, der vollzeit beschäftigt ist, niedriger gestellt wird, als irgendeiner fauler Sack, der ganze Zeit zu hause sitzt und unverschämt Geld vom Staat aussäugt?

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Der § 7 Abs. 5 ist dahingehend auszulegen, dass jemand keinen Anspruch auf ALG II hat, der DEM GRUNDE NACH Anspruch auf BAB bzw. BAFöG hat.

Anderer Sachverhalt, ein Stundent hat beispielsweise ein Studium abgebrochen und für dieses Studium BAFöG erhalten. Beim neuen Studium wird BAFöG abgelehnt, da es sich nicht mehr um ein Erststudium handelt. AL II würde in diesem Fall mitunter auch abgelehnt, da DEM GRUNDE NACH ein Anspruch auf BAFöG bestünde - jedoch in diesem Einzelfall nicht gezahlt wird.

Aber wie so oft im SGB II gelten auch hier unter Umständen Ausnahmen. Ein Widerspruch gegen den entsprechenden Bescheid kostet dich nichts und wirkt oftmals Wunder.

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