Hallo zusammen,
bei mir liegt gerade ein vergleichbarer Fall vor. Ich habe mir auch ein weiteren Ticket gekauft und muss nun erfahren, dass die 3 weiteren Personen (Kinder und Freunde) neue Tickets benötigen und die Fahrkarten nicht genutzt werden können, obwohl die Bahn beim Bestellvorgang ja nicht die Möglichkeit anbietet, alle Personen namentlich zu erfassen. Ich frage mich da, ob das überhaupt legal sein kann, also eine Leistung zur Mitfahrt für mehrere anzubieten, die nicht genutzt werden kann, wenn der Ticketkäufer nicht anwesend ist. Wie kann es sein, dass in diesem Fall die Leistung der Mitfahrt für 3 Personen nicht erbracht wird, obwohl Tickets für sie gekauft und vorhanden sind? Wenn ich Tickets für z.B. irgendeine Veranstaltung erwerbe, können die bei Ausfall des Käufers ja auch genutzt werden. Ist für mich nicht nachvollziehbar und sollte m.E. gerichtlich geklärt werden. Die Bahn nimmt ja hier m.E. wissentlich in Kauf, dass regelmäßig Tickets von Mitreisenden nicht genutzt und doppelt gekauft werden müssen. Unglaublich ist das.
Wie will die Deutsche Bahn mit solchen Praktiken Ihr Kundenaufkommen und damit Ihre Einnahmenseite durch Tickets erhöhen? Ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass es Kunden geben wird, die für diese Praktiken Verständnis haben werden.