Du kannst ja ganz offiziell eine Frau schwängern. Und ihr müßt euch nur einig sein, das Kind kann dann ohne Probleme bei dir aufwachsen. Du kannst auch das alleinig Sorgerecht beantragen. Der Schuß kann natürlich auch nach hinten los gehen, wenn die Mutter des Kindes das Sorgerecht dir nicht geben will. Dann kannst nur noch zahlen. Und eine schriftliche Vereinbarung ist nicht möglich, da Leihmütter in Deutschland verboten sind, dann bekommst kein Recht.

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