Der Unterschied liegt an der Bezeichnung „Malereibetrieb“ der nicht die Voraussetzung eines Meisters hat und auf dem freien Markt faktisch nicht den „gesamten“ Beruf ausüben darf. Und „Malereifachbetrieb“ dies geht nur wenn du ohne Einschränkungen das komplette Aufgabenfeld eines Malers ausführen kannst und darfst. Diese Berechtigung bekommst du nur und ausnahmslos nur mit einem Meistertitel. Als Beispiel darf ein malereibetrieb der durch einen Gesellen nach der altgesellenregelung geführt wird, kein WDVS anbieten oder Brandschutzbeschichtungen. Grob gesagt ist alles was die Statik betrifft tabu. Genauso ist es im Trockenbau. Jeder darf Trockenbau anbieten, aber nur wenn es statisch unrelevant ist. Sobald es um zb Feuerschutzwände geht, muss ein Meister die Verantwortung über die Tätigkeit übernehmen.
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