Ja darfst du, es liegt ein unmittelbar bevorstehender Angriff vor, unmittelbar bevorstehend heißt immer, wenn du selbst die objektive Befürchtung hast, dass der Angriff jederzeit erfolgen kann.

Wenn z.B der Angreifer eine Kampfposition einnimmt oder diese/r z.B eine Schlagandeutung (mit Schlagandeutung meine ich z.B die Hand von dem Angreifer und diese Hand bremst vor deinen Kopf/Gesicht ab) vollzieht darfst du bereits ab diesen Punkt mit Gewalt antworten um den Angreifer Kampfunfähig zu schlagen. Die Kampfunfähigkeit äußert sich durch die Bewusstlosigkeit des Angreifers oder durch das hinzufügen von Schmerzen, sodass der Angreifer nicht mehr im Stande ist zu kämpfen.

Viele verwechseln das "gelindeste Mittel" mit dem weichen eines Kampfes, dazu bist du nicht verpflichtend, dass mildeste Mittel ist Subjektiv und es gibt keine genaue Definition.

Wenn du einen Angreifer bewusstlos (such berbunden mit Folgeschäden)schlagen würdest, weil er dir zu nahe gekommen ist, wäre das gerechtfertigt.

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