Probiere es einfach aus, dann weißt du es :). Im Leben muss man halt mache Erfahrungen erst machen, um zu wissen, was man wirklich möchte oder will. Ich sehe da auch kein Problem ehrlich gesagt, wenn du dich zu ihm hingezogen fühlst. Natürlich kann dies auch die Folge daraus sein, dass du bisher keine Erfahrungen  gesammelt hast....aber dann sammel sie doch jetzt :). Ich wünsche dir viel Erfolg und Weisheit

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Im Krankheitsfall zahlen die Kassen fast identische Leistungen. Es kommt letztlich darauf an, was Sie von der Kasse erwarten! Die Unterschiede liegen im Detail... dazu zählen zum Beispiel:

  • Beitragshöhe (Zusatzbeitrag)
  • Impfkostenerstattung (z. B. für Reisen)
  • Wahltarife (z. B. Gelderstattungstarife, wenn man keine Leistungen in Anspruch nimmt)
  • Bonusprogramme (z. B. Erstattung für spotliche Aktivitäten und Vorsorge)
  • Zusatzleistungen wie Osteopathie, Homöopathie usw. 

Je nachdem, was man möchte, muss man sich bei einer anderen Kasse umschauen.

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Da die Antworten hier leider noch nicht zufriedenstellend waren, versuche ich es auch nochmal :D.

Es ist so, dass bei der Krankengeldberechnung von Stundenlöhnern die folgende Formel angewendet wird:

Arbeitsentgelt : geleistete Stunden x wöchentliche Arbeitszeit : 7 

Da durch diese Formel nur der Stundenlohn zählt, spielt es keine Rolle wie viel Sie tatsächlich in dem Monat gearbeitet haben, da das Krankengeld ja kalendertäglich gezahlt wird.

In Ihrem Fall ist es sehr wichtig, dass auf dem sogenannten Zahlschein der Krankenkasse absolut KEINE Lücke entstehen darf. Solange die Krankschreibungen auf dem Zahlschein nahtlos sind, werden Sie durch den Krankengeldanspruch nach § 192 SGB V weiter versichert. Wenn allerdings eine Lücke entsteht, auch wenn diese nur 1 Tag ist, endet Ihr Anspruch auf Krankengeld damit, da Sie ja nicht mehr in einem Bechäftigungsverhältnis stehen!

Das heißt für Sie, wenn Sie das letzte mal z. B. bis zum Sonntag, den 10.05.2015 krank geschrieben wurden, müssen Sie spätestens am Freitag, den 08.05.2015 erneut zum Arzt, um sich weiter krankschreiben zu lassen! Hier reicht es nicht, wenn Sie Montag zum Arzt gehen.

Ich hoffe damit konnte ich Ihnen schon mal weiter helfen :)

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Bei Fahrkosten fallen Zuzahlungen auch bei Kindern und Jugendlichen an. Dies sind 10% der Kosten, mindestens 5 €, maximal 10 € je Fahrt. (§61 SGB V). Wie Ihre Krankenkasse dies handhabt kann ich Ihnen allerdings nicht sagen, einige Kassen berechnen bei solchen Serienfahrten nur für die 1. und letzte Fahrt Zuzahlungen. Andere hingegen berechnen die Zuzahlung für jede einzelne Fahrt. Deshalb fragen Sie doch am besten nochmal direkt bei Ihrer Krankenkasse nach oder verraten uns, wo Ihre Nichte versichert ist. 

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Grundsätzlich gilt aber, dass man sich auch von den Zuzahlungen befreien lassen kann. Dafür wird aber das gesamte FamilienBRUTTOeinkommen des Haushaltes, in dem Ihre Nichte lebt zu Grunde gelegt. Davon sind dann grundsätzlich 2 % selbst zu tragen an Zuzahlungen, ggf. nur 1 %, wenn jemand in diesem Haushalt schon seit mindestens einem Jahr jedes Quartal wegen einer Krankheit beim Arzt in Behandlung ist. Ob sich diese Befreiung lohnt hängt ganz von dem Einkommen des Haushaltes ab, deswegen kann ich leider auch nicht näher darauf eingehen, ob sichder Antrag auf die Befreiung für Ihren Fall lohnt.

Liebe Grüße

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Wenn du das so schreibst gehe ich mal davon aus, dass du zur Zeit als Student in der Krankenversicherung der Studenten versichert bist? Dies ändert sich auch nicht, solange du weiterhin Werkstudent bist. Die Krankenkasse möchte aber auf jeden Fall eine Bescheinigung über das Werkstudenten Dasein. Es fällt immer auf, wenn eine Bescheinigung dazwischen fehlt! Dies wird regelmäßig geprüft und deine Versicherung wird ohne den Nachweis als Werkstudent dann als "Freiwillige Pflichtversicherung" (§ 188 Abs. 4 SGB V) weiter geführt und das, solange du dich nicht auf die Schreiben der Krankenkasse meldest, in der Höchststufe (715,69 €)

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Lass es einfach bleiben....nirgendwo bekommst du Geld geschenkt

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Nein, das geht erst mit 18. Und am besten lässt du das Rauchen gleich sein, das ist nämlich ekelhaft und nicht gesund

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Abwarten, zum Frauenarzt gehen oder einen Test machen

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Damit ist nicht zu spaßen, deswegen solltest du unbedingt den ärztlichen Notdienst aufsuchen. Dieser wird dir dann, wenn es wirklich eine Entzündung ist, Antibiotika verschreiben. Ich würde es auch nicht bis Montag warten lassen, bis dahin kann es durchaus viel schlimmer geworden sein. Vorerst kannst du zur Schmerzlinderung aber Eis essen, das hilft ganz gut...zumindest erstmal. Ansonsten gibt es auch in der Apotheke Tabletten zum Lutschen

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Das kann dir leider niemand sagen. Ich hoffe du machst auch Sport, das ist auch wichtig :). Es mag sein, dass du sehr gesund lebst, aber das bringt dir auch nichts, wenn du übermorgen angefahren wirst. Und selbst wenn du Glück hast und in deinem Leben alles gut geht, dann kann es immernoch sein, dass sich zum Beispiel Krebs entwickelt.....wir sind halt eine Wundertüte

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Eine Anpassung für den Zeitraum der jetzigen Pflichtversicherung ist nicht möglich. Da werden die Beiträge ganz normal aus den Einnahmen berechnet und direkt von deinem Arbeitgeber abgeführt.

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Wenn man die Polizei diesbezüglich anruft, dann müssen sie auch kommen. Allerdings besteht bei solchen Unfällen mit klarer Schuldzuweisung eigentlich kein Grund die Polizei zu rufen, da Strafgebühren und ggf. Punkte in Flensburg fällig werden. Besser ist, man tauscht die persönlichen Daten und die Versicherungsdaten aus und meldet das ganze bei der Versicherung. Dafür gibt es aber auch ausdruckbare Formulare für die Unfallaufnahme z.B. durch den ADAC oder durch die eigene Versicherung

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"Windows is loading files" klingt gut. Wenn du aber schon bei "Windows wird gestartet" bist, dann hast du etwas falsch gemacht, da du dann nicht mehr im Boot Menü der DVD bist, sondern wieder von der Festplatte bootest. Nachdem "Windows is loading files" kam müsste ja eigentlich das Installationsfenster erscheinen, in dem du auf Installieren gehst und dann die Festplatte dort auswählen kannst. Diese löscht du einfach und formatierst sie danach neu, dann auf weiter und Windows wird installiert

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Das geht grundsätzlich schon, wenn noch niemand auf den Artikel geboten hat. Dann einfach die Auktion beenden. Allerdings solltest du sehr vorsichtig sein!!! Solche Angebote sind meist nicht wirklich seriös und man sollte echt aufpassen, dass man das Geld am Ende in der Hand hat und nicht betrogen worden ist

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Meistens gibt es keine vollständigen, korrekten Apps kostenlos. Aber schon für 5-10€ bekommt man ganz gute Programme dafür. Oftmals erhält man die auch gleich in der Fahrschule (vielleicht sogar noch vergünstigt), frag doch einfach mal nach!

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Vielleicht kannst du das Argument anführen, dass heutzutage auch schon viele Kinder unter 14 straffällig werden. Diese werden dann nicht "angemessen" bestraft für ihre Taten.

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Das geht auf die Vergangenheit zurück, da mit einer Mütze auf dem Kopf der Kontakt zu den Göttern nicht hergestellt werden konnte :D.

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Wenn die Pfanne, in der du es anbrätst beschichtet ist, ist es kein Problem das Hack ohne Öl anzubraten. Ohne Beschichtung wirst du allerdings etwas Öl verwenden müssen, ansonsten kannst du nach dem Kochen die Pfanne ordentlich schruppen, da das Hack "angebrannt" ist auf der Oberfläche. Wenn es hartnäckig angebrannt ist hilft es ein bisschen Waschpulver mit Wasser in der Pfanne aufzukochen, dann geht es relativ leicht wieder weg.

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Nein, das kann er nicht! Anders sieht es z.B. bei ebay Angeboten aus, dort werden rechtsverbindliche Kaufverträge geschlossen. Anders ist das aber bei jeder Kleinanzeigen Seite, dort werden an sich erstmal keine rechtsverbindlichen Kaufverträge geschlossen, bevor das Gerät wirklich den Besitzer wechselt. Deswegen hat er auch keine rechtliche Grundlage dich anzuzeigen wegen Betruges

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