Versuche es doch einmal bei einer lokalen Unternehmergruppe oder einem Unternehmertreff, bevor du die Händler einzeln abklapperst.
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Der Stundenlohn für gelernte Teilzeitkräfte darf sich nicht von dem der Vollzeitkräfte unterscheiden. Dies wäre eine Diskriminierung und würde gegen das AGG verstoßen.
Der Stundenlohn für eine gelernte Vollzeitkraft liegt derzeit bei rund 1.800 bis 2.100 Euro. siehe auch hier: http://www.lohnspiegel.de/main/zusatzinformationen/verkaeufer-innen
Da ab 01.01.2015 in Deutschland eh ein Mindestlohn gilt, kannst du aber damit kalkulieren, mindestens 8,50 Euro die Stunde zu erhalten.
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