Hallo Matheasi,

in meinen bisherigen Audits wurden die
interessierten Parteien wie folgt im Handbuch unter einem extra Punkt
beschrieben:

„Die für uns relevanten Parteien sind unsere Kunden, Lieferanten, […] und Mitarbeiter. Auf die Pflege unserer Geschäftsbeziehungen legen wir großen Wert. Unsere Ziele im Beziehungsmanagement sind eine Sympathieebene zu entwickeln, zu beweisen, dass wir vertrauenswürdig sind und unsere Unternehmenskompetenz zu demonstrieren.
Unsere Kunden haben die Erwartung, dass wir [...]. Sei es durch […]. 
Gewährleistet wird dies  durch stetige Auswertung der […] und […]. Dieses führt über stetige Anpassungen zur Verbesserung der Dienstleistung. 

Die Lieferanten haben die Erwartung einer kompletten Bezahlung der Rechnung.
Dieses wird durch zügige Rechnungsprüfung und wöchentliche Überweisung gesichert. […] 

Mitarbeiter erwarten einen sicheren Arbeitsplatz und
interessante Tätigkeiten. Über Jahresgespräche werden die Aufgabengebiete im möglichen Rahmen den Wünschen der Mitarbeiter angepasst.“

Wichtig ist, dass gesetzliche Parteien, Behörden etc. ebenfalls benannt werden, sofern die in Deinem Unternehmen eine Rolle spielen.

Diese Angabe war in den TÜV-Zertifizierungen
ausreichend. In den meisten Fällen war auch mehr gar  nicht nötig. Das ist eine sehr einfache
Variante, die ein schlankes Handbuch ermöglicht.

Grüße

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Hier ein paar Auszüge aus der Norm dazu:

"Die Organisation muss die erforderlichen Ressourcen für den Aufbau, die Verwirklichung, die Aufrechterhaltung und die fortlaufende Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems bestimmen und bereitstellen.

[...]

7.5.3 Lenkung dokumentierter Information
7.5.3.1 Die für das Qualitätsmanagementsystem erforderliche und von dieser Internationalen Norm
geforderte dokumentierte Information muss gelenkt werden, um sicherzustellen, dass sie
a) verfügbar und für die Verwendung geeignet ist, wo und wann sie benötigt wird,
b) angemessen geschützt wird (z. B. vor Verlust der Vertraulichkeit, unsachgemäßem Gebrauch oder
Verlust der Integrität).
7.5.3.2 Zur Lenkung dokumentierter Informationen muss die Organisation, falls zutreffend, folgende
Tätigkeiten berücksichtigen:
a) Verteilung, Zugriff, Auffindung und Verwendung;
b) Ablage/Speicherung und Erhaltung, einschließlich Erhaltung der Lesbarkeit;
c) Überwachung von Änderungen (z. B. Versionskontrolle);
d) Aufbewahrung und Verfügung über den weiteren Verbleib.
Dokumentierte Information externer Herkunft, die von der Organisation.

[...]

8.5.4 Erhaltung
Die Organisation muss die Erhaltung von Prozessergebnissen während der Produktion und der Dienstleistungserbringung
in einem Umfang sicherstellen, der notwendig ist, um die Konformität mit den
Anforderungen aufrechtzuerhalten.
ANMERKUNG Die Erhaltung kann die Kennzeichnung, Handhabung, Verpackung, Lagerung, die Übertragung oder
den Transport und den Schutz einschließen."

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