Meine Frage zu den Erfüllungsoptionen.
Bei Erneuerung der Gasheizung 2024 , muss man 15% erneuerbare Energie einsetzen . Dies soll mit einem Balkonkraftwerk Photovoltaik mit 2 bis 4 Quadratmeter erfüllt werden, bei einer Wohnfläche von 100 Quadratmeter, reichen evtl schon ein Modul mit zwei Quadratmeter.
Hoffe das das Bauamt, dass mir schon eine Frist zum Nachweis geschickt hat, dass anerkennt.
Vielleicht hat schon jemand Erfahrungen gemacht mit dem Amt.
Nachfolgend einige Bestimmungen usw.
Das ist ein Landesgesetz in Baden-Württemberg, das für Gebäude gilt, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden.
Haben Sie eine neue Heizung einbauen lassen oder planen Sie dies zu tun, müssen Sie spätestens 18 Monate danach mit 15 % Erneuerbaren Energien heizen oder Ersatzmaßnahmen nachweisen. Die für Sie zuständige unteren Baurechtsbehörde prüft den Nachweis.
Ersatzmaßnahmen
Photovoltaik: Als Ersatzmaßnahme ist die Stromerzeugung über eine Photovoltaik-Anlage anerkannt. Der Strom kann dabei selbst genutzt oder ins Stromnetz eingespeist werden. Die Anlage muss zur vollständigen Realisierung der Vorgaben eine Leistung von 0,02 kWp pro m² Wohnfläche oder mehr aufweisen. Geringere Leistungen können teilangerechnet werden.
= 2 Quadratmeter