Danke Leute, dass mit den Schmutzradierern war ein sehr guter Tipp. Entfernt sich mühelos damit. Demnächst probiere ich dann das Microfasertuch noch aus.

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Türen sind halt oft nur angelehnt.

Danke für den Tipp aber von einer neuen Handcreme gehen die jetzigen Flecken und Schmieren auch nicht weg :-)

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Deutsche Versteuerung und Berechnung einer Schweizer Witwenrente

Hallo, ich hole erstmal aus. Meine erste Frau ist 2005 verstorben. Seit dem Tod war ich Bezieher einer großen Witwenrente. Diese habe ich natürlich bei den Steuererklärungen mit angegeben. Ich selbst bin 38 Jahre alt und Arbeitnehmer. Am 27.05.2011 habe ich wieder geheiratet. Meine Frau verstarb am gleichen Tag im Krankenhaus an den Folgen ihrer Krebserkrankung. Wegen der Heirat wurde ich von meiner ersten Witwenrente 24fach abgefunden. Die Rente für mich und meinen Sohn betrug zusammen etwa 600,00 EUR. Mein Sohn erhält seine weiter. Eine eigenen Witwenrentenanspruch aus zweiter Ehe ist nicht entstanden weil wir nur einen Tag verheiratet waren. Somit würde die Ehe vor dem Deutschen Rententräger nicht zählen. Warum ich trotzdem abgefunden wurde keine Ahnung. Ich werde zum Mai 2013 einen neuen Antrag auf Aufleben der Rente stellen. Jetzt aber zu Frage. Heute hatte ich in der Post einen Bescheid des Schweizer Rententrägers. Meine zweite Frau hat von 1994 bis 2003 dort Saisonweise gearbeitet und Beiträge in die AHV abgeführt. Die Schweizer wollen mit jetzt Witwenrente und unserer Tochter Halbwaisenrente zahlen ab 06/2011. Diese ist wesentlich höher als die der Deutschen Rentenversicherung, nämlich knappe 750,00 EUR monatlich. Auch scheint diese nicht wie die Deutsche an meinem Gehalt ausgerichtet zu sein. Bei Antragstellung wurde zumindest nie ein Gehaltszettel von mir verlangt. Meine Frage ist jetzt ob ich diese ebenso wie die Deutsche Rente bei meiner Steuererklärung angeben muss. Alles etwas komplizierter unb bitte keine bösne Kommentare. Ich habe meine zweite Frau im Krankenhaus geheiratet um ihren Lebenswillen zu stärken und auch ihren Lebenswunsch, unsere Heirat, noch zu erüllen. Danke

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erstmal Danke für alle Antworten. Eigentlich werde ich ja vom VDK vertreten. Aber die haben statt einen Widerspruch gegen die Abfindung zu schreiben probiert das ganze innerhalb der Frist "telefonisch" zu regeln. Hätte ich mich da mal besser nicht drauf verlassen. Weshalb es überhaupt zur Auszahlung kam weiß ich immer noch nicht, da Heirats- und Todesurkunde zusammen verschickt wurden. Also werde ich diese jetzt einfach wieder neu beantragen. Zu meiner zweiten Heirat wurde mir von VDK mitgeteilt, dass sie wenn sie unter einem Jahr lang besteht keine Ansprüche daraus abgeleitet werden können. Ausnahme ist die Halbwaisenrente. Meine jüngere Tochter bekommt 120 EUR und mein Sohn 220 EUR / Monat. Der Rentenanspruch meiner zweiten Frau wurde noch nicht abschließend berechnet. Den Antrag stellten wir im Todesmonat also muss ich diesen einen Monat ja irgendwann nach Berechnung noch ausgezahlt bekommen. Das dauert solange weil sie mehrere Jahre im Ausland (Schweiz, Portugal) gearbeitet hat. Da verstehe ich aber nicht wie die BFA den Anspruch meiner Tochter schon berechnen konnte da sie sich doch meiner Meinung nach aus der Höhe des Rentenanspruch meiner verstorbenen zweiten Frau ableitet. Die Witwenrente ist auf jeden Fall höher aus erster Ehe. Allerdings bekommen ich (39) sie ja nur noch bis mein Sohn (15) 18 wird bzw. länger wenn er eine Ausbildung macht. Es war bzw. ist eine große Witwenrente, sodass sie dann meines Wissens nach mit meinem 45 Geburtstag wieder auflebt. Man ist das alles kompliziert!

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