Notwehr ist die Verteidigung die erforderlich ist um einen gegenwertigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden, ich glaube das war §32 StGB bin mir bei der Zahl nicht sicher und so ungefähr war der Text. Da er mit einer Flasche zuschlagen wollte bist du vollkommen im Recht. du bist verpflichtet immer das Mindeste Mittel zu wählen das bedeutet so viel wie wenn du zb Tierabwehr Spray dabei hast und du wirst nur geschubst darfst du es nicht verwenden wirst du aber mit einem Messer attackiert darfst du was gleichwertiges und minderes verwenden um dich zu verteidigen. Da gib es aber auch Lücken zb bei der Überschreitung der Notwehr: Überschreitet man Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, wird er nicht bestraft. Dann ist die Frage gibt es Zeugen die Aussagen würden? wenn nicht steht sowieso Aussage gegen Aussage.
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