Ich kann keinen leiden sehen...
Ich würde mir selbst Vorwürfe machen, wenn ich nicht helfe....
Ich könnte selber mal Hilfe brauchen....
....
Ab 61 um genau zu sein. Und diese 61 Minimum müssen auch in den Fahrzeugpapieren stehen.
Ich ernähre mich gerne vegetarisch.
Finde es auch sehr lecker.
In pflanzlicher Ernährung ist alles drin was wir brauchen.
Aber (!) letztendlich kann man sich sowohl mit Mischkost, Vegetarisch und Vegan sowohl gesund als auch ungesund Ernährung. Alles eine Frage der Menge und der Ausgewogenheit.
Nein.
Einfach zu einer Hilfsorganisation deiner Wahl gehen.
Dort wirst du kostenlos zum Sanitätshelfer ausgebildet und kannst dann auf SWD( Sanitätswachdiensten) gehen. Das sind Dienste auf Sportfeste/Konzerte/Stadtteilfesten und ähnliches. Diese Dienste werden immer in Teams mit mindestens 2 Leuten gemacht.
Später kannst du dich auch noch höher ausbilden lassen, dazu must du allerdings mindestens 18 sein (am Tag der Prüfung, bzw erhältst du deine Bescheinigung dann frühestens)
KTW und RTW sind auch erst ab 18 (Ausnahme als Praktikant auf einem KTW). KTW ist aber auch nicht so was aufregendes.
Unendlich. bzw so lange du dort eine E-Mail-Adresse hast.
Stellt kein Problem dar.
Solltest du aber doch lieber alles korrekt haben wollen, geh zu dem Verein, wo du den Schein gemacht hast, und bitte um einen neuen Schein. Solltest du kostenlos bekommen. So ist es zumindest bei uns.
Es gelten alle Gesetze. Das ist kein Wunschkonzert. Was meinst du genau? Dann können wir dir evtl helfen.
Da deine Eltern den Ausbildungsvertrag unterschreiben müssen. Ja, sie dürfen dies entscheiden, bis du 18 bist.
Aber keine vernünftigen Eltern tun dies. Denn zum Einen soll dir deine Arbeit 40 Jahre lang Spaß machen und zum Anderen... was würde wohl passieren, wenn du in einer ungeliebten Ausbildung wärst und mit 18 alles selber entscheiden kannst? Du wechselst die Ausbildung und die Zeit für die abgebrochene Ausbildung ist verschwendete Zeit.
Schulsanitäter (SSD) haben in der Regel nur einen EH-Kurs plus das Vermittelte von den Übungsstunden beim Lehrer, welcher selber in der Regel nur ein Sanitätshelfer (SH) ohne praktische Erfahrung ist.
Der Sanitäter (bzw Sanitätshelfer) hat eine richtige Prüfung abgelegt, sämtliche EH-Themen intensiviert und zusätzlich noch die Themen Rettung und Transport. (zumindest fast überall wird der alte San C mit in der SH-Ausbildung gelehrt).
Letztendlich kann man sagen, dass die Sanitäter etwas vertieftes Wissen haben und dieses oft auch noch sicherer Anwenden kann (professionellere Fortbildungen, mehr Lebenserfahrung, da in der Regel älter als ein SSDler).
Auf Wettkämpfen kann man ganz gut sehen, wie die SSDler etwas hinter den SHlern hinterherhinken. Auf Sanitätsdiensten ist der Unterschied sogar noch größer.
Zugegebenermaßen muss ich aber gestehen, dass ich schon SHler und SSDler gesehen habe, die in ihrem Wissen (und praktischen Anwendung) quasi gleich wahren. Dies sollte allerdings nicht sein, hat die Ausbildung der SSdler doch einen kleineren Umfang...
Zuerst einmal darf deine Ausbildung nicht darunter leiden.
Dann ist es entscheidend, ob du Geld bekommst oder nicht. Bekommst du Geld, ist es wichtig zu wissen, ob deine Ausbildung ähnlicher Art ist, wie die Arbeit bei deinem Vater. Ist sie dies, so müsste (zumindest offiziell) dein Arbeitgeber seine Zustimmung geben.
Ob dein Vater dich anmelden muss( wenn dann nur, wenn er dich entlohnt), weiß ich nicht. Sollte aber mit einer kurzen Abfrage bei der Handelskammer schnell geklärt sein.
Wir im Rettungsdienst nutzen diese ICE-Nummer nicht.
Praktisch sieht es doch so aus:
-Wir kümmern uns direkt um den Patienten, langes Suchen ist Zeitlich gar nicht drin.
-Für Vorerkrankungen und Allergien können wir es nicht nutzen. Ist es aktuell? Ist alles erfasst? Wenn nicht, würden wir uns strafbar machen, wenn wir uns danach richten!
-Die PIN können wir eh nicht vor Ort knacken und wer hat sein Handy ohne Entsperrungscode....
-Durchsuchen von privaten Sachen ist uns auch gar nicht erlaubt. Zu schnell ist der Vorwurf des Diebstahls da!
Ist rechtens, da a) ein Schild darauf hinweist und b) die Kamera nicht in die Kabine gerichtet ist.
Das ist von Kreisverband zu Kreisverband verschieden. Bei uns darfst du erst ab 18 im Zweierteam Dienst schieben. Ab 16 kann man bei uns aber den Dritten Mann machen.
Ja, dein Chef kann dich bei der Berufsgenossenschaft (BG) als Ersthelfer eintragen
Ist aber nur für dein Chef wichtig. Du wirst Verletzten sicherlich auch so helfen und deine regelmäßigen Vortbildungen bekommst du ja bei der FFW.
Haare wachsen ca 1cm im Monat. Bei dem Einen etwas schneller, bei dem Anderen etwas langsamer...
Georg Lukas wollte immer 6 Filme drehen. Als er aber die ersten Filme drehte, gab es technisch noch keine Möglichkeiten die ersten drei Filme zu realisieren. Also fing er mit dem 4. an.
Es war einfach ne Entscheidung nach technischen Möglichkeiten!
Wenn Sie eine arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt hat, nein.
Die Lehrunterlagen in Deutschland sind immer gleich. Egal in welcher Sprache.
Voraussetzung du holst sie dir auch hier in Deutschland für die fremdsprachige Übung für den deutschen Führerschein.