Bei uns gibt es keinen Bebauungsplan, laut Nachbarschaftsgesetz ist eine Einfriedung /Zaun von 120cm zulässig in unserem Bundesland. Hier bei uns keine ortsübliche Einfriedung erkennbar, jeder hat etwa anderes.
wir haben Grenzbepflanzung entfernt (ca. 10 Meter hohe Bäume, gleichzeitig guter Sichtschutz).
Jetzt will der Nachbar keinen Sichtschutz aus Holz (180cm hoch wie im Baumarkt)...
Als Notlösung haben wir überlegt, den Zaun in einer Entfernung von 1 Meter, d.h. nicht an der Grenze, sondern quasi als Deko auf unserem Grundstück hinzustellen.
Die Fläche dahinter (1 Meter x 15 Meter) würden wir nicht nutzen.
Geht das? Wir wollen keine Grenzbepflanzung, weil wir sofort Sichtschutz brauchen.
VG