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Alle Personen, die eine Gas- oder Schreckschusswaffe (Fachbegriff: Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen; abgekürzt: SRS-Waffen) mit PTB-Zulassungszeichen(Externer Link) in der Öffentlichkeit bei sich tragen (führen), müssen einen so genannten "Kleinen Waffenschein" besitzen."

"Der bloße Besitz von Gas- und Schreckschusswaffen in den eigenen Räumen oder auf dem eigenen Grundstück ist erlaubt."

"Das Schießen in der Öffentlichkeit ist allerdings - außer in Notwehr - auch mit dem "Kleinen Waffenschein" verboten. Das gilt auch an Silvester!"

mehr im link.

Quelle: https://www.berlin.de/polizei/service/waffen_srs.html

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Am besten gucken ob man den zuerst deinstalliert und dann unter www.divx.de den neuen divx player runterladen. nach dem deinstallieren unter arbeitsplatz, festplatte bereinigen. manchmal hilft das....einfach probieren......mfg

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Es zählt das Zuflussprinzip, d.h. wenn das Gehalt für den Monat August erst am 01.09 ausgezahlt wird darf es auch erst dannn für diesen Monat in der neuen Höhe angerechnet werden. Es gibt ja auch noch einige Freibeträge bei Gehalt für eine Arbeitstätigkeit, hoffe diese sind bei dir richtig berücksichtigt:

100 € sind pauschal frei, bis 800 € brutto 20 % davon anrechnungsfrei, darüber bis 1200 € brutto 10 % anrechnungsfrei....

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Wie hat denn das Auto dann den TÜV bestanden??? Welche Mängel genau sind es???

Du kannst zuerst mal versuchen ihn schriftlich dazu aufzufordern zu dieser Angelegenheit Stellung zu beziehen und ihm mitteilen wenn keine Einigung erfolgt das du dich durch einen Rechtsbeistand vertreten lässt.

Kannst ruhig zum Anwalt gehen, Beratungsschein für Anwalt auf dem Gericht holen, und nötigenfalls Prozesskostenbeihilfe beantragen bzw. durch den Anwalt beantragen lassen. Diese Kosten muß dann der Verkäufer wenn du gewinnst sowieso bezahlen.

Egal Ob privat oder Händler, Mängel arglistig Verschweigen ist ein erheblicher Mangel, bei einem Händler ist dieses natrülich einfacher nachzuweisen wie privat, aber sollte kein Thema feststellen. Nötigenfalls wird der Anwalt ein Beweissicherungsgutachten einholen wo alles überprüft wird.

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Also, Ausbildungsbeihilfe gibt es meines Wissens nach nur wenn man alleine wohnt und eine ausbildung macht.

Deine Mutter bekommt Kindergeld, wenn du im Jahr nicht mehr als 7680 € Brutto verdienst (inkl. Urlaubs oder Weihnachtsgeld).Wobei von diesem 920 € Werbungskosten pauschal abgezogen werden.

Wohngeld müsste es normalerweise geben....

Gruß

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Ne Tasse warme Milch mit Honig trinken.....

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Gehst du einer Beruflichen Tätigkeit nach oder weshalb wurde Alg2 abgelehnt? mit welcher begründung?? wenn er vor der Erziehungszeit arbeitslos war muß er sich erneut arbeitslos melden. wenn er einer tätigkeit nachgegangen ist ist er ja nur " beurlaubt" für die dauer des erziehungszeitraumes.

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Auf wen lief denn der mietvertrag?? auf dich oder auf beide???

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Zu allererstmal muß ein begründeter Verdacht auf Sozialbetrug o.ä. vorliegen. Sie müssen sich bei Besuch ausweisen können und einen Tatverdacht äußern warum sie die Wohnung besichtigen wollen. Wohnst du alleine oder mit Partnerin?? wenn ja wie ist das bei der Arge angegeben???

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