Ja, ein Tadel oder Schulverweis ist absolut angemessen. Auch Lehrer habe Anrecht auf vernünftige Arbeitsbedingungen. Erstens eine absolute Frecheit und zweitens ein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz:
Auszüge aus den zutreffenden Gesetzen (voller Text im Internet zu finden):
§ 22:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. [...]
§ 23
[listet auf, welche Bilder auch ohne Einwilligung gemäß § 22 verbreitet und zur Schau gestellt werden dürfen, Dein Fall ist aber nicht betroffen davon.]
§ 33
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
In deinem Fall ist § 33 vermutlich erfüllt. Wenn Du bereits 14, also schuldfähig bist, könntest Du vollkommmen zu recht Probleme bekommen. Auch wenn Du noch nicht 14 bist, solltest Du Dein Verhalten überdenken.
Ich bin selber Lehrer und würde das Vergehen, wenn Du schon 14 bist - ungeachtet der pädagogischen Maßnahmen der Schule - zivilrechtlich zur Anzeige bringen.