ja, hat er, sonst tät er es ja nicht, jetzt mal von schwer kranken mit schwerzen abgesehen

...zur Antwort

du wirst doch wohl mit einem untergebenen klar kommen, der dich mobbt

wenn nicht, bist du ungeeignet, weil das dein job ist, deine untergebenen zu führen

ob sie wollen oder nicht

...zur Antwort

dass immer zeit dafür sein sollte einen linken zu verprügeln und damit was rechtes zu tun

wer das nicht versteht, hat sein recht aufzubleiben schon lange verwirkt und sollte ins bett

...zur Antwort

du gehst einfach raus auf die straße bissel unter leute

dann gibst du ihnen paar firebolts, lootest sie und erfreust dich an der ehre

...zur Antwort

du kannst versuchen zu fragen, das ist beraterentscheid und es besteht kein anspruch darauf, musst fragen, aber ich glaube eher nicht, dass es von der arge ein darlehn gibt

...zur Antwort

steht doch da, aber die klausel müsste dann nichtig sein

...zur Antwort
Richtig

ist schon seit den 80ern bekannt, pflanzen merken es sogar, wenn jemand eine andere pflanze "quält" und sie dabei sind

...zur Antwort

wir werden bis in alle ewigkeit dafür zahlen müssen

es geht nicht mal um den betrag an sich, der fällt bei billionen deutschen geldes, den die eu vernichtet überhaupt nicht ins gewicht

warum soll ich für was zahlen, wo nicht mal mein vater gelebt hat?

keinen pfennig mehr

...zur Antwort

ja, kann mir auch nur erbpacht vorstellen oder halt VORAUSSICHTLICHE restnutzungsdauer

in jedem fall ist es eine eher zu vernachlässigende größe

bei erbpacht wird einfach verlängert, oder er muss es dir abkaufen, du verlierst da nix

ja wenns das andere ist, das ist halt nur ne annahme dann, aber kann ich mir nicht vorstellen, weil das ist total unseriös, das kann man so gar nicht absehen

es wird um erbpacht oder ein anderes recht gehen

...zur Antwort