Hallo Pp1980,
Du hast deine Frage sehr kurz und unausführlich beschrieben. Vielleicht könntest du noch ein paar Details Preis geben (z. B. Wir lange ist denn "sehr viel später") oder hat ein unternehmen oder eine Privatperson dagegen verstoßen.
Ich werde versuchen deine Frage trotzdem zu beantworten:
Rein theoretisch hat sich diese Person laut § 203, StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) strafbar gemacht.
Dies gilt allerdings nicht für alle Personen:
Nur für ein Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Verteidiger in einem gesetzlich geordneten Verfahren, Wirtschaftsprüfer, vereidigtem Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten oder Organ oder Mitglied eines Organs einer Rechtsanwalts-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft, Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberater sowie Berater für Suchtfragen in einer Beratungsstelle, die von einer Behörde oder Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt ist, Mitglied oder Beauftragten einer anerkannten Beratungsstelle nach den §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, staatlich anerkanntem Sozialarbeiter oder staatlich anerkanntem Sozialpädagogen oder Angehörigen eines Unternehmens der privaten Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherung oder einer privatärztlichen, steuerberaterlichen oder anwaltlichen Verrechnungsstelle.
Wenn es eine der Personen war, dann droht dieser eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Hoffe ich konnte weiterhelfen!
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