"Danach ist der mir immer näher gekommen und hat ohne grund auf mein Fuß getreten und hat mich geschubst als er das gemacht hat bin ich weg gegangen und hab gesagt bitte hör auf ich möchte das nicht er hat aber nicht aufgehört er hat immer weitergemacht"

Wenn du dies beweisen kannst, dann hast du nchts zu befürchten! Denn dann ist es Notwehr. Somit kann dein Rektor dich auch nicht bestrafen, da es völlig legitim war

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Ja es ist legal. Ab 14 Jahren kannst du laut Gesetz selbst bestimmen mit wem du Geschlechtsverkehr hast und mit wem du zusammen bist. Solang es nicht gegen deinen Willen geschieht ist das völlig legitim

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Wenn du keinen Absender drauf gechrieben hast, dann kann man auch nicht wissen, an wem man diesen Brief adressieren soll.

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Hallo Pp1980, Du hast deine Frage sehr kurz und unausführlich beschrieben. Vielleicht könntest du noch ein paar Details Preis geben (z. B. Wir lange ist denn "sehr viel später") oder hat ein unternehmen oder eine Privatperson dagegen verstoßen. Ich werde versuchen deine Frage trotzdem zu beantworten:

Rein theoretisch hat sich diese Person laut § 203, StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) strafbar gemacht. Dies gilt allerdings nicht für alle Personen: Nur für ein Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Verteidiger in einem gesetzlich geordneten Verfahren, Wirtschaftsprüfer, vereidigtem Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten oder Organ oder Mitglied eines Organs einer Rechtsanwalts-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft, Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberater sowie Berater für Suchtfragen in einer Beratungsstelle, die von einer Behörde oder Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt ist, Mitglied oder Beauftragten einer anerkannten Beratungsstelle nach den §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, staatlich anerkanntem Sozialarbeiter oder staatlich anerkanntem Sozialpädagogen oder Angehörigen eines Unternehmens der privaten Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherung oder einer privatärztlichen, steuerberaterlichen oder anwaltlichen Verrechnungsstelle.

Wenn es eine der Personen war, dann droht dieser eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Hoffe ich konnte weiterhelfen!

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Laut § 107, BGB Bedarf es der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters ( also deinen Eltern). Ist diese oder zumindest eine Genehmigung nicht gegeben, ist der Kaufvertrag laut § 108, BGB nichtig. Das Unternehmen muss dir den bezahlten Betrag erstatten und die Reise stornieren. Macht es das nicht, können deine Eltern das Unternehmen verklagen. Aber da muss man Bedenken, dass dieser Weg dann richtig teuer wird!

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So wie ich das herauslesen kann, mach ich der Person A wenig Hoffnung auf freiem Fuß zu bleiben. Denn Körperverletzung ist kein Kavaliersdelikt und wird mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft.

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