Wenn die Motovlogger damit den Zweck verfolgen, die Videos online zu stellen und somit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, müssen Sie sowohl die Gesichter von gefilmten Personen als auch sämtliche Kennzeichen von Kraftfahrzeugen verpixeln (siehe DSGVO). Wenn sie aber die Aufnahmen für sich selbst erstellen und ausschließlich privat ansehen, ist dies in der Regel nicht notwendig.

Obwohl Dashcams und Actioncams in einer rechtlichen Grauzone sind, kann ich erfahrungsgemäß sagen, dass Sie von den meisten Polizisten wohl toleriert werden. Ich fahre auch öfters mit meiner Actioncam und wurde bisher noch nie von einem Polizisten aufgehalten, obwohl er die Kamera klar und deutlich erkannt haben müsste.

Zu deiner Frage, welche Strafe sie erhalten würden: Ich meine, mal gelesen zu haben, dass die Strafe von 1000 bis zu 20 Mio Euro ausfallen kann, wenn man ein Video hochlädt, in welchem beispielsweise Kfz-Kennzeichen deutlich zu sehen sind und dafür angezeigt wird.

MfG

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