Lt. Gesetzgeber hättest du die ersten 6 Monate kein recht auf Urlaub gehabt, wenn sie in dir Genehmigt haben war das eine Noble Tat des Arbeitgebers, diese werden dir warschl vom letzten Gehalt abgezogen, da du wie gesagt das vorgesteckt bekommen hast.

Da es nur eine Kündigungsfrist von 2 Wochen ist, leg doch eine AU vor, Resturlaub hast du nicht. Sie könnten dich 2 Wochen freistellen aber das wäre unbezahlt, bring eine AU.

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Wenn der Arbeitgeber meint, deine Bewertung entspricht nicht der Wahrheit muss er sich in erste Linie mit Google herumschlagen, und die sich sehr langsam wenn es darum geht solche Bewertungen zu löschen. Evtl kommen die nochmal auf dich zurück und bitten dich um Stellungnahme ob du wirklich bei deiner Bewertung bleibst. Aber im Gründe können die nix gegen dich machen.

Hast du nicht durchsickern lassen wer du bist, werden die dich auch nicht belangen können. Freie Meinungsäußerung, wenn nicht grad jedes Wort aus Beleidigungen besteht.

Gab es ein Häckchen, das du vor versenden deines Beitrags setzten musstest? So nach dem Motto, du warst und bist nie dort in einer Geschäftsbeziehung gewesen? Es gibt Online Bewertungsportale wo man das machen muss, in dem Fall wäre deine Bewertung Rufmord, aber glaube Google hat so etwas nicht...

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Wenn du seine richtige Adresse angegeben hast bekommt dein Freund ein Schreiben von der Bahn mit einem Bußgeld.

Dein Freund kann dann Einspruch gegen das Bußgeld erheben und sagen, das er an jenem Tag nicht den Zug benutzt hat und die Person die erwischt wurde einen falschen Namen angegeben hat. Natürlich muss er beweißen können, das er zu dem Zeitpunkt nicht in einem Zug war. 

Wenn er das beweißen kann ist die Sache vom Tisch. Dein Freund könnte natürlich auch ein A.... sein und denen deine richtige Adresse verraten.

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