Ohne einen gerichtlichen Beschluss oder ähnliches kann man dem Vater des Kindes, soweit er das Sorgerecht hat, nicht verbieten das Kind zu sehen oder Zeit mit ihm zu verbringen. Eine außergerichtliche Einigung muss also von beiden Seiten akzeptiert werden. Solange kein direktes Verbot oder ähnliches Vorliegt, ist es nicht möglich den Umgang zu verbieten, solang das Wohl des Kindes nicht gefährdet ist.
Das ist normal. Dein Handy arbeitet und verbraucht Energie.
Selbst wenn eine Wahlpflicht herrscht kann man nie 100 % erreichen, schon einmal an Leute gedacht die an diesem Tag z.B. Im Koma liegen?
Sie sind wahlberechtigt, können es aber nicht.^^ Und als Familienmitglied hat man da auch besseres zu tun...
Hallo, das wichtigste ist, denke ich, erstmal keine Tipps von "Außerhalb" auf zwang umzusetzen. Zum verhalten kann man nur sagen: "wende das an, was dir schon in die Kinderwiege gelegt wurde". Auch wenn man sich nicht immer sicher ist, ob das, was die Eltern sagen wirklich richtig ist - Jeder der "gut erzogen ist" weiß somit eigentlich was zu tun ist.. Wichtig ist, dass du ruhig bleibst und nicht durchdrehst wenn du den jeweils anderen siehst! Und für das erst Date würde ich nicht direkt Essen gehen oder sowas, bei diesem schönen Wetter reicht es mit 16 auch mal Eis essen zu gehen, man kann sich dann ja immer noch steigern.