„Jeder Lehrer, im Besonderen aber der Klassenlehrer, soll sich darum bemühen, die häuslichen Verhältnisse seiner Schüler kennen zu lernen, und zwar auch durch Hausbesuche, soweit es die örtlichen und dienstlichen Verhältnisse erlauben.“

Paragraf 6 (Zusammenarbeit mit den Eltern) Absatz 5 der Dienstordnung für Lehrer und Lehrerinnen an allen öffentlichen Schulen des Landes Schleswig-Holstein.

Das ist ein Erlass des Bildungsministeriums in SH. Ich nehme an, dass die anderen Länder ähnliche Anweisungen für ihre Lehrer haben.

Ergo: Es ist heute eher unüblich Hausbesuche zu machen, aber durchaus möglich, sofern die Eltern und der Lehrer das möchten.