Ihr Anwalt kann das Verfahren jederzeit für Sie einstellen lassen. Dann bleiben Sie höchstwahrscheinlich aber auf den Anwaltskosten sitzen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Finn Steffens
Rechtsexperte für Medien- und Verwaltungsrecht
Ihr Anwalt kann das Verfahren jederzeit für Sie einstellen lassen. Dann bleiben Sie höchstwahrscheinlich aber auf den Anwaltskosten sitzen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Finn Steffens
Rechtsexperte für Medien- und Verwaltungsrecht
Das Jugendschutzgesetz regelt ausschließlich den Verkauf von Tabak und anderen Suchtmitteln. Papier, Filter und Co sind frei erhältlich und haben keine gesetzliche Altersbeschränkung. Viele Händler verkaufen aber auch kein Zubehör an unter 18 Jährige. Sie haben darauf dann kein Recht, dee Verkäufer muss es Ihnen nicht verkaufen, würde sich aber auch nicht strafbar machen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Finn Steffens
Rechtsexperte für Medien- und Verwaltungsrecht
Ja, dürfen Sie. Allerdings dürfen Sie nicht den Anschein erwecken, Sie wäre offiziell von der Stadt beauftragt und keine Markenrechte verletzen. Letzteres wird gerade beim verwenden von Logos für Merchandise Produkte interessant. Achten Sie auch auf die Gewerbeanmeldung, wenn Sie Gewinn mit ihrem Konzept machen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Finn Steffens
Rechtsexperte für Medien- und Verwaltungsrecht
Das wird kann sehr schwierig werden. Sie sind zwar im Recht, aber das nachweisen dessen ist sehr schwierig. Sind Sie Rechtsschutz versichert?
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Finn Steffens
Rechtsexperte für Medien- und Verwaltungsrecht
Nein, sogenannte Butterflymesser sind in Deutschland immer illegal!
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Finn Steffens
Rechtsexperte für Medien- und Verwaltungsrecht
In Großraumwagen von modernen Zügen ist tatsächlich oft eine Videoüberwachung installiert. In Abteilen ist das eher selten der Fall, aber nicht auszuschließen. Über Videoüberwachungen muss immer informiert werden, einfach mal auf Symbole achten. Vorallen werden damit aber Straftaten wie Sachbeschädigungen gefahndet und keine Ordnungswidrigkeiten, also wenn Du mal kurz die Maske abnimmst. Nach wenigen Tagen müssen die Betreiber die Aufnahmen übrigens löschen, sofern diese keine Straftaten aufzeichnen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Finn Steffens
Rechtsexperte für Medien- und Verwaltungsrecht