Eine Doppelmitgliedschaft ist, zumindest in RLP, möglich. Wie das in anderen Bundesländern aussieht weiß ich nicht.
Am besten fragst du deinen Wehrführer/Kommandanten , ob du bei dem andren Stadtteil Mitglied werden kannst.
Im Falle einer Doppelmitgliedschaft von zwei Einheiten, die wahrscheinlich auch parallel alarmiert werden, würde ich jedoch früh abklären welches Gerätehaus in diesem Fall angefahren werden soll.

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Bezüglich der Untersuchung G 26.3
Bei mir bestand diese aus Belastungs-EKG, Sehtest, Hörtest, testen des Lungenvolumens (ist ein Gerät in das man wie beim Alkohol Test rein bläst und dann aus der Ausgeatmeten Luft aufs Lungenvolumen schließt) und einer Urinprobe. Hab von andern Kammeraden auch schon vom einer Blutprobe gehört. Hängt wahrscheinlich auch so bisschen am Arzt wie genau er kontrolliert.

Zum Lehrgang selber
Du lernst logischer weise wie man sich im Innenangriff zu verhalten hat. Du wirst lernen dich quasi Blind unter Atemschutz in einem Fremden Raum/Gebäude zurecht zu finden. Was bei uns relativ häufig geübt würde war durch kleine/enge Räume zu krabbeln (Beispielsweise Versorgungungsschächte von öffentlichen/Industrie Gebäuden). Was zumindest bei mir zum bestehen des Lehrgangs erforderlich war, war das begehen (also hoch klettern) einer Drehleiter bis mindestens 30 Meter. Lehrgangsabschluss war dann auf einer Übungsstrecke. Diese besteht soweit ich weiß immer aus 2 Sportgeräten, einer Endlosleiter und dem Streckendurchgang. Zum Bestehen mussten alle 4 Sachen unter PA abgeschlossen werden.

Jenachdem wo du den Lehrgang machst kann sich das natürlich unterscheiden. Kenne zum Beispiel Kammeraden die beim Lehrgang unter PA joggen gehen mussten.

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