Hallo zusammen, ich brauche mal fundierte Info´s zum Thema Hausverwaltung. Folgender Sachverhalt liegt vor:
Auf einem gewerblichen Anwesen sind verschiedene Gebäude sowie einzelne Räume an Gewerbebetriebe sowie Privatpersonen vermietet. Einer der Mieter hat bereits seit mehreren Jahren eine Verwaltervollmacht vom Hauseigentümer. Im Rahmen der Hausverwaltung wird sich um die Instandhaltungen, Pflege der Außenanlagen, Heizung und Ölbestellung, Nebenkostenabrechnungen... gekümmert. Das ganze Programm eben.
Seit März 2018 hat der Hauseigentümer, aus bisher nicht nachvollziehbaren Gründen, eine externe Verwalterfirma beauftragt. Die Verwaltervollmacht, die der Mieter bisher hatte wurde aber weder gekündigt noch sonst irgendwie aufgehoben.
Daß die bisherige Verwaltervollmacht nicht automatisch gekündigt ist, wenn ein fremder Dritter damit beauftragt wird, ist klar. Jetzt zur eigentlichen Frage:
- hat die neue Firma einen rechtsverbindlichen Vertrag, obwohl der vorherige Verwaltungs-Auftrag nicht gekündigt wurde?
- Welche §§ aus dem Gesetz finden hier Anwendung?
Danke schon mal für die Mühe!