Befreit eine Förderung nach BAföG für das Ausland (AuslandsBAföG) für den Rundfunkbeitrag?
Laut §4 Abs. 1 Nr. 5a Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist jemand vom Beitrag befreit, sollte er ich zitiere wörtlich "Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz" erhalten. Diese Ausbildungsförderung beinhaltet auch Förderungen für Auslandsstudien, meist abgekürzt als "AuslandsBAföG". De facto wird also normales BAföG nur nach §5 und nicht nach §4 erhalten.
Für mich ist die Sache relativ klar, "AuslandsBAföG" befreit rein rechtlich gleich wie das normale BAföG, weil es eben juristisch keinen Unterschied zwischen "AuslandsBAföG" und BAföG gibt. Die Mitarbeiter vom Beitragsservice sehen das leider anders.
Wie seht ihr die Sache? Befreit "AuslandsBAföG" gleicher maßen wie "normales" BAföG?
Anbei die jeweiligen Gesetzestexte: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag: https://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/rundfunkbeitrag/rundfunkbeitragsstaatsvertrag.file.html/130314-Rundfunkbeitragsstaatsvertrag-Rechtsgrudlagen-rbb.pdf
BAföG: Bitte googeln, nur ein Link ist erlaubt.
Vielen Dank!