Vielen Dank für die Antworten.

Die Studierendenwerke stellen, wie ich eben telefonisch erfahren konnte, auch für Empfänger von Ausbildungsförderung nach BAföG für das Ausland ohne weiteres einen Wisch aus.

Ich hoffe, Menschen denen es ähnlich geht und googeln finden diesen Beitrag. Ihr müsst nicht extra für 60cent pro Anruf bei der GEZ Zeit verschwenden, ihr bekommt falsche Infos.

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http://www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/faq_fahrgastrechte.shtml

"Wird aufgrund eines Zugausfalls oder einer Verspätung eine Übernachtung erforderlich und ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar, werden dem Fahrgast angemessene Übernachtungskosten erstattet. Dazu muss der Fahrgast zusätzlich das Original der Hotelrechung an das Servicecenter Fahrgastrechte einsenden."

Allerdings weiß keiner, was die bahn unter "angemessene" versteht..

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