Die Antwort von Lissa ist nicht ganz richtig. Die Familienversicherung für deine Kinder in der GKV ist möglich, wenn das Einkommen deines Mannes nicht über 48.600 EUR liegt.

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Nutze doch einfach die Suchfunktion von Windows. Dann wird dir der Ordner Fonts dort angezeigt.

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Funktioniert der Übergang auch nicht, wenn du keinen Sound angeschaltet hast?

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Seit dem 1.4.2007 muss jeder deutsche Bürger einen Krankenversicherungschutz haben. Wenn du keinen Anspruch beim Sozialhilfeträger hast, musst du dich bei deiner letzten Krankenkasse melden, die dann die Versicherung für dich durchführt.

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Seit dem 01.01.09 erstetzt der Basistarif den bisherigen modifizierten Standardtarif in der privaten Krankenversicherung. Der Leistungsumfang entspricht in etwa dem der Gesetzlichen Krankenversicherung; der Gesunheitszustand spielt keine Rolle. Die Private Krankenversicherung bietet darüber hinaus aber noch andere - ggf. günstigere Tarife an.

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  1. Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung liegt bei 400 EUR.
  2. Wenn die selbständige Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird, dann muliplizierst du einfach dein Einkommen daraus mit 14,9 %. (zzgl. Beitrag Pflegeversicherung: 1,7% bzw. für Kinderlose 1,95%)
  3. Sicherheitshalber bei beiden melden.
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Schau mal hier: http://www.gehaltsvergleich.com/

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Das ist regional unterschiedlich. Z.B. bieten Verwaltungsakademien oder private Träger diverse Studiengänge an. Eine andere Möglichkeit wäre auch ein Fernstudium. Da gibt es aber auch viele Anbieter.

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Kommt darauf an, wie du dich beruflich weiterentwickeln möchtest. Schau dir doch einfach Stellenausschreibungen deines Traumjobs an, ob der BW dort als Voraussetzung genannt ist. Schaden kanns aber auf keinen Fall :-)

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1) ja 2) Damit die Krankenkasse über deine Arbeitsunfähigkeit bescheid weiß. 3) evtl.; wenn du z.B. nochmal wg. derselben Krankheit AU wirst,kann die KK sie nicht als Vorkrankung werten. Das könnte Auswirkungen auf den Beginn der Krankengeldzahlung haben.

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Das Persönliche Budget stellt keine zusätzliche Leistung dar. Man hat vielmehr die Möglichkeit sich eine bislang als Sachleistung erbrachte Leistung als Geldbetrag auszahlen zu lassen. Genauere Informationen kann dir deine regionale Reha-Servicestelle geben.

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Du musst entweder eine sog. freiwillige Versicherung bei irgendeiner gesetzlichen Krankenversicherung abschließen oder wirst dort pflichtversichert als "Nichtversicherter" (§5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V). Alternativ kannst du dir natürlich auch ein Angebot einer privaten Versicherung holen. Das könnte aber aufgrund deiner Krankheit problematisch werden.

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Grds. gilt die Altersgrenze von 12 Jahren für Begleitkinder. Ein Sozialgerichtsverfahren dürfte damit wenig Aussicht auf Erfolg haben. Wenn du diesen Weg trotzdem gehen möchtest, ist ein Anwalt entbehrlich. In der Sozialversicherung gilt der Selbstermittlungsgrundsatz, sprich das Sozialgericht ermittelt von Amts wegen alles Relevante. Für dich wäre das dann kostenlos.

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Wenn ihr heiratet ist eine Familienversicherung möglich. Allerdings nur, wenn sein Einkommen 360 EUR (bzw. 400 EUR bei einer geringf. Beschäftigung) nicht übersteigt. Die o.g. Aussage von MadlQ ist so nicht richtig. Er wird auch bei Unterschreitung der Beitragsbemessungsgrenze nicht mehr versicherungpflichtig, da er das 55. Lj. vollendet hat. Fazit: Die Familienversicherung ist seine einzige Möglichkeit in die GKV zu kommen.

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Wird JAE-Grenze überschritten, so endet die Krankenversicherungspflicht frühestens mit Ablauf des dritten Kalenderjahres der Überschreitung der JAE-Grenze. Weitere Voraussetzung ist jedoch, dass auch die JAE-Grenze des vierten Kalenderjahres überschritten wird. Dies gilt auch für die Pflegeversicherung. Die von dir geplante kurzfristige Unterbrechung ist unschädlich, da bei Elterzeit lediglich eine anteilige Entgeltgrenze angesetzt wird. Ein Wechsel in die PKV sollte aber gut durchdacht sein. (hoher Beitrag im Alter; schwieriger Wechsel der Vers. wg. Altersrückstellung; Kinder sind nicht kostenfrei mitversichert...)

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