Die alten konnte man etwas manipulieren, in dem man ein feuchtes Tuch über den Zähler legte ;-) Bei den neueren Digitalen geht das wohl so nicht, teilweise werden die auch via Funk abgelesen ohne dass der Mieter was mitbekommt, kann eingerichtet werden, kostet aber bißchen mehr, hab ich mir sagen lassen. Dafür muss keiner mehr vorbeikommen und Termine abstimmen.

Wir haben in der 7 qm Küche auch nie den Heizkörper an. Tür zum Eßzimmer steht offen und die restliche Wärme kommt durch Herd, Backofen usw. Auf dem Zähler steht auch die Null, seit mehr als 7 Jahren. Als auch kein Zählen von Raumwärme etc.

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Mieterhöhung über neuen Mietvertrag? Darf er das?

Hallo zusammen,

ich hoffe, hier kann mir geholfen werden. ;-)

Wir wohnen seit Okt. 1998 in Miete. Der alte Mietvertrag enthält qm-Zahl und Mietpreis/Nebenkostenvorauszahlung pro Monat. Mehr nicht.

Jetzt kommt unser Vermieter auf die Idee die Mieterhöhung mit einem neuen (mE mieterlastigeren) Mietvertrag zu regeln.

  1. Frage: Darf er das? Müssen wir dem zustimmen? Wir wären noch unterhalb des Mietspiegles der Stadt.

  2. Frage: Regelung der Schönheitsreparaturen war alt per Gesetz und somit Vermietersache. Jetzt neu Abwälzung auf den Mieter. Können wir zunächst vor Zustimmung zum neuen Vertrag die Durchführung vom Vermieter bzw. die Materialkosten für die Schönheitsreparaturen bei Mieterdurchführung verlangen? Können wir die Zustimmung solange verweigern bis die Reparaturen erledigt sind? Unter Berücksichtigung, dass in den 13 Jahren seinerseits nichts gemacht wurde was Streichen von Fenster, Türen bzw. Türrahmen und Heizungen anging.

  3. Frage: Was bedeutet der Paragraph " Der Mieter kann gegenüber der Miete mit einer Gegenforderung nur aufrechnen oder eine Minderungs- oder Zurückbehaltungsrecht an der Miete nur ausüben, wenn er dies mind. einen Monat vor Fälligkeit der Meite dem Vermieter schriftl. angekündigt hat. Dies gilt nicht für Wohnraum"?
  4. Frage: Bei seinem letzten Besuch haben wir Mängel mit ihm besprochen. Können wir diese Behebung zur Verzögerung der Mieterhöhung bzw. der Zustimmung zum neuen Vertrag nutzen?
  5. Frage: Kann er uns vorschreiben, dass während der Heizperiode die Räume auf mind. 20°C geheizt werden müssen? Auch wenn wir tagsüber nicht da sind und dies nicht beeinflussen können? Auch wenn wir die letzten Jahre tagsüber ca. 16-18 °C hatten und abends in ca. 3 Stunden bei Regler 5 auf grade mal 20/21°C gekommen sind? Müssen wir zustimmen, dass wenn eine Störung der Heizanlage vorläge, der Vermieter nicht für die Ersatzbeheizung verpflichtet ist, heißt das dann auch keine Kostenersattung für Ersatzgeräte etc.? Damit wäre auch kein Warmwasser da.
  6. Frage: Das Dach bzw. die begehbare Obergeschossdecke ist nicht gedämmt/isoliert. Wir heizen also auch den Speicher :-( Können wir hier vielleicht Modernisierungsmaßnahmen durchsetzen? Also in der Art, wir stimmen der Mieterhöhung zu, wenn das gemacht wird und die Kosten der Vermieter trägt?
  7. Frage: Die Sat-Schüssel aufm Dach gehört uns. Wir dürften nach neuem Vertrag das Dach nicht mehr begehen. Was wäre hier bei einer Reparatur?

Oh jee, viele offene Fragen. Bin auf Eure Antworten gespannt. Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe!!

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DANKE euch allen, jetzt sind wir beruhigt und können sicher den Vertrag ablehnen.

@Johnny: bzgl. der Energieeinsparverordnung kann ich also davon ausgehen, wenn ich den Internetrecherchen trauen darf, dass letzteres zutrifft. Bei einer Einsparung von 8% nach Dämmung und den Kosten von 20-35 Euro pro qm, wird sich das nicht rechnen.

NEUE Frage: Wenn ich jetzt ein Schreiben schicke und die Zustimmung zum neuen Vertrag ablehne und ein Schreiben rein nur zur Mieterhöhung/NK-Regelung fordere, ab wann tritt dann die Zustimmungspflicht ein?

Ab wann gilt dann die Mieterhöhung?

Mündlich besprochen wurde Mitte März, der Vertrag wurde uns Ende März übergeben, das neue Schreiben kommt x ? Der angefangene Monat plus 2 Monate = Beginndatum....

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