Wenn du wusstest, dass dein Freund jemanden "abziehen" wollte, dann könntest du für Beihilfe zum Betrug belangt werden. Ein falsches Geburtsdatum anzugeben ist nicht strafbar, sondern verstößt lediglich gegen die AGBs von PayPal. PayPal wird deinen Account wahrscheinlich sperren, rechtliche Konsequenzen hat das aber nicht.

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Der Wirkstoff (LSA) unterliegt weder dem BtMG, noch des NpSG, also sind sie legal.

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In welchen Ländern innerhalb Europas soll das der Fall sein? Vorbestraft ist man grundsätzlich nur wenn man für eine Tat bestraft wurde (wie der Name schon sagt) und mir fällt kein Land ein, in dem man für Vergewaltigung keine Haftstrafe bekommt.

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Zum einen müsste man die Dosis je nach Zielperson individuell anpassen, was nicht umsetzbar wäre und die Polizisten müssten die richtigen Körperteile treffen damit das Betäubungsmittel wirkt, zum anderen wirkt keine Betäubung schnell genug, um die Zielperson in einer Gefahrensituationen für Leib und Leben (und das ist die Vorraussetzungen für Schusswaffengebrauch) außer Gefecht zu setzen, ohne dass man sein eigenes Leben und das Leben anderer Menschen zu gefährdet.

Außerdem würde das dazu führen, dass viel Täter keine Angst mehr vor den Schusswaffen der Polizei hätten, da sie wüssten, dass es nur Betäubungswaffen sind und würden eher auf die Polizisten schießen um der Situation zu entkommen.

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Die Straftat "Leichenschändung" existiert in Deutschland nicht. In beiden Fällen wäre es Mord durch Erfüllung des Mordmerkmals "Befriedigung des Geschlechtstriebs" und für Mord gibt es nur lebenslänglich. Das einzige, was im Strafmaß einen Unterschied machen könnte, wäre die Feststellung der besonderen schwere der Schuld. Ob diese festgestellt wird, entscheidet das Gericht allerdings mit Blick auf die Umstände der Tat. Man müsste also die genaueren Umstände kennen um sagen zu können, ob eine der beiden Taten möglicherweise höher bestraft werden würde.

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Identitätsdiebstahl ist es in jedem Fall, allerdings ist das allein nicht Strafbar. Ist die Tat dazu geeignet, die Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinflussen, handelt es sich um Nachstellung nach §238 StGB.

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Eine Urkunde ist ein amtliches Schriftstück, falsche Angaben gegenüber Kontrolleuren zu machen ist nicht strafbar.

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Die Datei ist nur Urheberrechtlich geschützt, wenn du diese bei einem zugelassenen Notar hinterlegst. Ansonsten könnte ja jeder behaupten, dass er/sie die Datei erstellt hat.

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Das blockieren von Rettungsgassen und das Festkleben auf der Straße sind völlig unterschiedliche Dinge mit unterschiedlichem Strafmaß. Beim blockieren einer Rettungsgasse handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit die mit einer Geldstrafe geahndet wird, bei den Protesten handelt es sich um eine Straftat nach §315 StGB Abs. 4. Das Strafmaß beläuft sich dabei auf eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.

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Im zweiten Abstand steht: "Das Verbot gestreckt sich auf gleichgestellte Gegenstände .... Küchen oder Taschenmesser", du musst schon die ganze Schulordnung lesen.

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Ich bin mir sicher, dass die allermeisten jugendlichen unter 18 auch Feuerwerk der Kat. 2 zünden (inklusive mir), das ist zwar nicht legal, bestraft werden könnt ihr dafür aber nicht. Sie können die Feuerwerkskörper lediglich beschlagnahmen und eure Eltern darüber informieren. Ich denke aber dass es 1. Sehr unwahrscheinlich ist dass ihr von der Polizei gesehen werdet und 2. Haben die meisten Polizisten es selbst unter 18 gemacht und viele werden euch in der schon deshalb nicht kontrollieren, weil sie es nachvollziehen können und euch silverster nicht Verderben wollen.

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Keine Straftat

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__123.html

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Die Frage zum verschwinden des Testaments ist ja bereits geklärt. Grundsätzlich macht man sich aber auch strafbar, wenn es keine Zeugen oder Indizien gibt, nur würde man für die Straftat nicht verurteilt werden.

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Vorausgesetzt, dass die Personen sich gegenseitig erschossen haben, wovon ich in deinem Fall aber ausgehe, handelt es sich zunächst um Tötungsdelikte. Ob bei den einzelnen Personen Mordmerkmale vorliegen, prüft dann die Staatsanwaltschaft und klagt die Angeklagten je nach den Umständen wegen Mordes oder Totschlag an.

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Ja

Der Richter bzw. bei dem erwähnten Strafmaß die Kammer, muss sich natürlich an das für die Straftat/-en vorgesehene Strafmaß halten, kann aber, falls das deine Frage war, ein anderes Urteil fällen als das was die Staatsanwaltschaft oder die Verteidigung plädiert haben. Dass die Kammer den Täter zu lebenslänglich verurteilt und das Plädoyer der Staatsanwaltschaft 8 Jahre war ist allerdings nur möglich, wenn das Gericht eine andere Straftat feststellt (z.B. Staatsanwaltschaft plädiert auf Totschlag, das Gericht entscheidet dass es Mord war, oder dass ein besonders schwerer Fall des Totschlags vorliegt, denn es gibt keine Straftat für die man sowohl 8 Jahre als auch lebenslänglich bekommen kann (mit Ausnahme von Totschlag, allerdings auch nur bei der besonderen schwere).

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Von 1950 bis 1965 waren Turbolader und Kompressoren ohne Einschränkungen erlaubt, damals fuhren die Teams allerdings nicht mit Turbos, sondern mit Kompressoren, da die Technik zu der Zeit noch nicht wirklich fortgeschritten war und mit Kompressoren deshalb mehr Leistung erzielt werden konnte. Von 1961-1965 waren in der F1 maximal 1,5l Hubraum erlaubt, für die Saison 1966 wurde der Hubraum auf 3l angehoben. Aufgeladene Motoren (also Motoren mit Kompressoren und Turbos) wurden allerdings weiterhin auf 1,5l beschränkt, weshalb in den nächsten 11 Jahren alle Teams auf Sauger setzten. 1977 nutzte Renault dann die "Lücke" im Reglement aus und setzte einen turbogeladenen 1,5l Motor ein, was ihnen gegenüber der Konkurrenz, die auf 3l Sauger setzten, einen Vorteil verschaffte. Nachdem Renault mit dem Turbo Erfolg hatte, stiegen auch die anderen Teams auf Turbomotoren um und Mitte der 80er soll BMW mit diesem Motor auf über 1500PS gekommen sein. Im Jahr 1988 wurde dann zunächst der Ladedruck auf 2,5 Bar beschränkt, 1989 wurden die Turbos dann komplett Verboten. Erst im Jahr 2014 wurden die Turbos mit Beginn der "Turbo-Hybrid-Ära" wieder eingeführt, seitdem fahren die F1 Boliden mit 1,6l Turbo Motoren und einem zusätzlichen Elektromotor der sich ebenfalls über den Turbo auflädt.

LG

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