Erst einmal vielen Dank für eure ausführlichen Antworten.
Leider scheint hier etwas falsch rüber gekommen zu sein. Er sucht meine Nähe und kraucht auch so nah wie möglich an einen ran um zu kuscheln. Meist sogar mit unter die Decke. Und ja das ganz ohne Zwang, es ist seine Entscheidung, er könnte sich jederzeit auf seinen platz zurückziehen (davon hat er in jedem Zimmer einen)
Wenn wir nun abends beide ausgestreckt auf der Couch liegen kommt es eben vor, dass mein kopf in seiner Nähe ist und dann knurrt er. Genau dieses gegensätzliche Verhalten ist das was mich irritiert

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Allgemeine Verkehrskontrolle -. welche Rechte und Pflichten hat Polizei bzw. der Bürger.Wie kann man Beamtenwillkür oder Amtsmissbrauch im Keim ersticken?

Hallo, wo findet man verlässliche, rechtssichere Informationen darüber, welche Rechte die Polizei bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle hat und welche Pflichten dabei der Bürger/Verkehrsteilnehmer?

Es gibt vielerlei Diskussionen zu diesem Thema in diversen Internetforen, insbesondere, wenn dass Thema Atemalkoholkontrolle ins Spiel gebracht wird oder es um den Verdacht der Einnahme und des Fahrens unter BTM geht. Leider immer wieder mit sich zum teil widersprechenden Äußerungen, auch von Seiten rechtskundiger Zeitgenossen (Anwälte, etc.)

Ich werde meines erachtens sehr oft von der Polizei angehalten. Dabei gab es nie Probleme. Atemalkoholtests verliefen immer negativ. Drogentests wurden nie durchgeführt. Trotzdem würde es mich interessieren, wo man nachlesen kann oder bei welcher Organisation/Verein etc. man sich informieren kann, ob z.B. die Verweigerung eines Atemalkoholtests ohne dass die Polizei einen Anfangsverdacht hätte (z.B. Alkoholfahne) rechtens ist und unter welchen Umständen die Polizei den Verkehrsteilnehmer (ohne Anordnung des Staatsanwalts) zur Blutentnahme "zwingen" kann? Hat der Verkehrsteilnehmer generell ein Recht, dass die Blutentnahme z.B. nur von einem Amtsarzt durchgeführt werden kann? Wie sieht es mit physiologischen Funktionstests aus? Darf ein Polizist diese am Verkehrsteilnehmer durchführen? Mir ist es neulich passiert, dass ich aufgefordet wurde, an einem Pupillentest miuttels Taschenlampe mitzuwirken, anhand dem der Polizist (er ist doch kein Mediziner) Verdachtsmomente bezüglich BTM-Konsum feststellen wollte. Muss man derartige "Untersuchungen" am Straßenrand mitmachen? Hat die Polizei überhaupt das Recht dazu? Wo kann man sich als mündiger Bürgger über dies Fragen informieren bzw. beraten lassen?

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Erst einmal finde ich es sehr traurig, wie Polizisten heutzutage in Frage gestellt werden.

Zu deiner Frage; sollte der Verdacht gegen Verstoßes des Betäubungsmittelgesetzes vorliegen, so reicht auch das bloße aussehen des Verdächtigen, die Polizei darf also Atem und Reflexkontrollen durchführen, Blutabnahme nur mit der eigenen Zustimmung oder die des Richters.

Belesen kann man sich darüber im StGB, PVR und StPO. Am besten direktmit der Materie beschäftigen wenn du dich nicht nur mit Halbwissen rumschlagen willst

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