Unwahrscheinlich Ärzte sind keine Chirurgen aber sie könnten anderwärtig beschäftigt sein es kommt ganz auf die Größe des Krankenhauses und die Uhrzeit an

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Ignorieren solang sie keinenOrdentlichen Umgang pflegt das ist das schlimmste für sie wenn sie aggressivwird weise sie daraufhin von wegen: "So nicht" und ignorier sie! Nichts machen wenn sie merkt das du so nicht anspringst sucht siue andere wege.

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Welche Möglichkeiten hat die
Japanische Bevölkerung aktiv auf die weitere Entwicklung hinsichtlich der
Infrastruktur und dem zunehmenden Bevölkerungswachstum einzuwirken?

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Jeder ablauf der etwas mit Energie zu tun hatt ist Pysikalisch, also jeder?


Das macht keinen Sinn du meinst die dreui Gesetze der Mechanik?

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Wie wäre es mit "Welche konstruktiven Möglichkeiten hat die Opposition derjapanischen Regierung einen Umschwung in den Ambitionen zur unzureichenden Infrastrukturund der Überbevölkerung Tokios zu erzwingen?“

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Keine gute Idee das I Phon 7 ist ein hoch komplexer Computer mit vortgeschrittener Mikrotechnick, selbst leute die das studiert haben verzweifeln daran nehmt ne lampe oder einen Toster

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Probieren kannst dus aber wenn er nie auf sich zukommt dann, naja...

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https://www.notebooksbilliger.de/sandisk+32gb+cruzer+blade/?nbb=pla.google_&wt_cc2=918-0001__118479&gclid=COeF-JTL1NQCFe4V0wodz4kMVw kann ich nur empfehlen ist in max. 24 h da

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Kommt drauf an was du machst
desto mehr du schwitz desto mehr Wasser dasselbe gilt für salziges essen
grundsätzlich 2-3 aber bei Sportlicher Betätigung auch mal 4!

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§  356 bei Verbraucherverträgen 

(1) Das Widerrufsrecht nach
§ 355 kann, soweit dies
ausdrücklich durch Gesetz zugelassen ist, beim Vertragsschluss auf
Grund eines Verkaufsprospekts im
Vertrag durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden.
Voraussetzung ist, dass

1. im Verkaufsprospekt eine
deutlich gestaltete Belehrung über das Rückgaberecht enthalten ist,

2. der Verbraucher den
Verkaufsprospekt in Abwesenheit des Unternehmers eingehend zur Kenntnis
nehmen konnte und

3. dem Verbraucher auf einem
dauerhaften Datenträger das Rückgaberecht in Textform eingeräumt
wird.

(2) Das Rückgaberecht kann
innerhalb der Widerrufsfrist, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache
beginnt, und nur durch Rücksendung der Sache oder, wenn die Sache nicht
als Paket versandt werden kann, durch
Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. § 355 Abs. 1 Satz 2 findet
entsprechende Anwendung.

§ 357 Rechtsfolgen des
Widerrufs und der Rückgabe 

(1) Auf das Widerrufs- und
das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein
anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen
Rücktritt entsprechende Anwendung. 2Die in § 286 Abs. 3 bestimmte
Frist beginnt mit der Widerrufs- oder
Rückgabeerklärung des Verbrauchers.

(2) Der Verbraucher ist bei
Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn
die Sache durch Paket versandt werden kann.
2Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei
Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. 3Wenn ein Widerrufsrecht
besteht, dürfen dem Verbraucher bei
einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen
Kosten der Rücksendung vertraglich
auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der
bestellten entspricht.

(3) Der Verbraucher hat
abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch
die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der
Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn
er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und
eine Möglichkeit hingewiesen worden
ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung
ausschließlich auf die Prüfung der
Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine
Anwendung, wenn der Verbraucher über sein
Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder
hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.

(4) Weitergehende Ansprüche
bestehen nicht.

§ 358 Verbundene Verträge

(1) Hat der
Verbraucher seine auf den Abschluss eines Vertrags über die Lieferung
einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung durch einen
Unternehmer gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen, so ist er
auch an seine auf den Abschluss eines mit diesem Vertrag verbundenen
Verbraucherdarlehensvertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr
gebunden.

(2) Hat der
Verbraucher seine auf den Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags
gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen, so ist er auch an seine
auf den Abschluss eines mit diesem Verbraucherdarlehensvertrag verbundenen
Vertrags über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen
Leistung gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden. Kann der
Verbraucher die auf den Abschluss des verbundenen Vertrags gerichtete
Willenserklärung nach Maßgabe dieses Untertitels widerrufen, gilt allein
Absatz 1 und sein Widerrufsrecht aus § 495 Abs. 1 ist ausgeschlossen.
Erklärt der Verbraucher im Falle des Satzes 2 dennoch den Widerruf des
Verbraucherdarlehensvertrags, gilt dies als Widerruf des verbundenen
Vertrags gegenüber dem Unternehmer gemäß Absatz 1.

(3) Ein Vertrag
über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung
und ein Verbraucherdarlehensvertrag sind verbunden, wenn das Darlehen ganz
oder teilweise der Finanzierung des anderen Vertrags dient und beide Verträge
eine wirtschaftliche Einheit bilden. Eine wirtschaftliche Einheit ist
insbesondere anzunehmen, wenn der Unternehmer selbst die Gegenleistung des
Verbrauchers finanziert, oder im Falle der Finanzierung durch einen
Dritten, wenn sich der Darlehensgeber bei der Vorbereitung oder dem
Abschluss des Verbraucherdarlehensvertrags der Mitwirkung des Unternehmers
bedient. Bei einem finanzierten Erwerb eines Grundstücks oder eines
grundstücksgleichen Rechts ist eine wirtschaftliche Einheit nur
anzunehmen, wenn der Darlehensgeber selbst das Grundstück oder das
grundstücksgleiche Recht verschafft oder wenn er über die Zurverfügungstellung
von Darlehen hinaus den Erwerb des Grundstücks oder grundstücksgleichen
Rechts durch Zusammenwirken mit dem Unternehmer fördert, indem er sich
dessen Veräußerungsinteressen ganz oder teilweise zu Eigen macht, bei
der Planung, Werbung oder Durchführung des Projekts Funktionen des Veräußerers
übernimmt oder den Veräußerer einseitig begünstigt.

(4) § 357 gilt
für den verbundenen Vertrag entsprechend. Im Falle des Absatzes 1 sind
jedoch Ansprüche auf Zahlung von Zinsen und Kosten aus der Rückabwicklung
des Verbraucherdarlehensvertrags gegen den Verbraucher ausgeschlossen. Der
Darlehensgeber tritt im Verhältnis zum Verbraucher hinsichtlich der
Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in die Rechte und Pflichten
des Unternehmers aus dem verbundenen Vertrag ein, wenn das Darlehen dem
Unternehmer bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits
zugeflossen ist.

(5) Die
erforderliche Belehrung über das Widerrufs- oder Rückgaberecht muss auf
die Rechtsfolgen nach den Absätzen 1 und 2 Satz 1 und 2 hinweisen.

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gggggg

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Er will dich nicht beleidigen, aber sich ebenfalls nicht emotional verletzbar machen lass ihm zeit und bau Vertrauen auf!

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