hallo, also wenn du wirklich eine angina hast dann reichen nasentropfen auf keinen fall. der arzt sollte dir antibiotoka verschreiben und falls hohes fieber dazu kommt sollte man einen fiebersenker griffbereit haben. gegen die halsschmerzen hatte ich eis gegessen. das hohe fieber hatte ich anfangs auch erst versucht mit wadenwickel zu bekämfen aber wie gesagt wenn das nicht hilft unbedingt den arzt rufen wenn es nicht sinken will und bei 40C ist. gute besserung

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Anmerkung die Gebühr ist nur dann zu zahlen wenn man bei den Merkzeichen kein H hat oder finanziell so steht das man keine Leistungen vom Staat bezieht. Sollte man zB Ein G drauf haben und Leistungen von einem Amt zum Lebensunterhalt beziehen dann bekommt man die Wertmarke ohne etwas bezahlen zu müssen. Dei der Bahn kann man mit der Wertmake dann allerdings nur Regionalzüge kostenlos nutzen und das auch nicht in ganz Deutschland welche Gebiete man trotzdem etwas zahlen muss da gibt es eine Karte bei der Bahn die man sich einmalig kaufen sollte. Mit dem IC oder ICE Zahlst du immer für eine Person nur die Begleitperson ist kostenlos und deine Platzkarten kosten dir dann auch nix. Da mußt du beim Kauf am Schalter deinen Schwerbehindertenausweis vorlegen fertig.Hast du noch weitere Fragen kannst du mich gern weiterhin fragen ich bin schon seid 1998 mit den Schwerbehindertenausweis zu gange.

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Ausschlag gebend ist bei der Berechnung wie die Erkrankungen zueinander gesehen dich behindern! Die 80% wird man dir nicht streitig machen es sei denn man kann dir eine Verbesserung nachweisen. Aber ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen das man selbst oft davon ausgeht die müßten mir doch mehr geben und dann geben die dir nix. Wenn die neue Krankheit dich noch mehr in deinem Lebenswandel einschränkt wie die Vorbehinderung dann kannst du mit einer Erhöhung rechnen. Wenn der Rat durch deinen Arzt gegeben wurde so solltest du ihm fragen ob er im Fall eines Widerspruch dir zur Seite stehen würde. Aber eins sollte man nie tun den Kopf in den Sand stecken.Im übrigen was versprichst du dir von einer Erhöhung des GdB?Ich gehe davon aus das du bereits jetzt schon den Ausweis mit Merkzeichen besitzt oder?LG

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Hallo zu deiner frage kann ich dir nur sagen es läuft bei der eErstbestellung eines Betreuers genau so ab wie du es geschrieben hast. Man hat aber ein Mitspracherecht. Soll heißen je nach dem was die Person für Probleme hat kann er z.B. sagen ich möchte aus diesen Gründen das es z.B.ein Anwalt ist der mich betreut. Es kann auch passieren das der Richter eine Begutachtung in die Wege leitet ob die Betreuung notwendig ist. Auch das wäre normal. Wenn man dann einen Betreuer bekommt und mit dessen Arbeit nicht zufrieden ist hat man die Möglichkeit aus gegebenen Gründen einen Betreuerwechsel zu beantragen. Wenn man keine Betreuung mehr haben will muß das ebenfalls bei Gericht beantragt werden und wird dann zu einer Anhörung beim Richter vorgeladen.

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Hallo ich glaube das selbe bei mir auf dem Laptop zu haben.Es kommt darauf an wie du Win7 auf den Laptop gespielt hast. Denn bei der Installation wirst du gefragt und dann steht auch bei der ersten Art bleiben die Daten erhalten und wenn man die zweite Art wählt dann wird erst die gesamte Festplatte formatiert.

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Hallo es kann aber auch sein das in deinem Umfeld mal mehr mal weniger Betrieb auf dem Funkkanal ist. Ich weiß das man bei der Fritzbox eigenständig die Kanäle wählen kann also ausweichen wo weniger Betrieb ist. Da ich nicht weiß welchen W Lan du benutzt solltest du gucken ob es auch bei deiner Box möglich ist.LG

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Hallo, der Mehrbedarf ist weiterhin zu zahlen! Als erstes sollte ein Widerspruch gegen deinen Bescheid eingelegt werden. Dann kannst du zu einem Anwalt f. sozial Recht gehen oder wie dir schon geschrieben wurde zum VDK gehen.Ich hatte anfangs auch die Qual der Wahl und kann nur raten gehe zu einem Anwalt da wurde mir bis jetzt immer geholfen.Keine Angst es werden keine Kosten für dich anfallen.Alles gute ich hoffe ich konnte dir helfen viel Erfolg.LG

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Hallo, also zunächst hast du das Recht um Einsicht in allen Rechnungen zu bitten. Das dürfen die dir auch nicht verwehren! Wenn die Abrechnung für das Jahr 2010 ist liegen die in der Frist ganz klar. Weiterhin solltest du falls du jetzt doch erst mal bezahlen willst unter Vorbehalt bei der Überweisung drauf schreiben nur so hast du ein Recht falls die Abrechnung fehlerhaft ist dein gezahltes Geld zurück zu bekommen. Nachdem du Einsicht und Kopien von sämtlichen Posten der Abrechnung hast solltest du diese durch Fachleute prüfen lassen Mieterverein oder Anwalt. Mit einfach nicht bezahlen tust du dir keinen Gefallen, da die mit Sicherheit ein Inkassobüro beauftragen werden und diese Kosten würdest du dann auch noch selbst bezahlen dürfen bzw. müssen.Alles gute noch LG

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Hallo, also mit kündigen würde ich vorsichtig sein. Auch wenn es sein kann das du da im Recht sein würdest denke ich würden die dir eine Sanktion verpassen gegen die du dann klagen müßtest also sehr viel Zeit und Nerven aufbringen müßtest.Ich würde mal sehen ob ich einen Attest vom behandeldenden Arzt zu bekommen ist woraus eindeutig die Aufgabe der Tätigkeit angeraten wird.Der 2.te Lösungsansatz wäre meiner Meinung nach mit dem Arbeitgeber reden das er dich kündigt. Das wäre auf jeden Fall der sicherste Weg keine Probleme zu bekommen.Alles gute weiterhin für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung.LG

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Hallo, also ich kann dich da beruhigen.Das Pflegegeld muss zwar bei dem Weiterbewilligungsantrag mit angegeben werden, aber es wird nicht angerechnent.Diese Antwort ist zu 100 Prozent sicher da ich eigene Erfahrungen damit habe.Nach der kurzen Schilderung kannst du mit mehr wie Pflegestufe 1 rechnen allerdings nicht wenn du nicht ständig vor Ort bei deinem Vater bist.Alles gute für die weitere Zukunft.LG

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Also wenn ich in deiner Lage wäre würde ich folgendes tun. Als ersten Schritt besorge dir eine Wohnung in angemessener Größe. Unterschreibe aber bitte nicht sofort den Mietvertrag denn mit dem Angebot mußt du dich erst bei der ARGE ( Jobcenter) melden und den Antrag stellen das die deine zukünftige Wohnung genehmigen. Der zweite wichtige Tipp von mir ist gehe bitte niemals bei solch wichtigen Fragen bzw. Anträgen jeglicher Art allein in das Zimmer des zuständigen Bearbeiter soll heißen nimm dir eine Person mit die später notfalls als Zeuge benannt werden kann.Ich hätte mich sofort an einen Fachanwalt für Sozisht gewand. wegen der Bezahlung solltest du dir da weniger den Kopf machen da du anscheinend mittellos bist würde da ein Beratungsschein in Frage kommen. Aber das würde dir der Anwalt sagen.Fakt ist dir steht Wohnraum zu und auch Geld muß gezahlt werden.Sehr hilfreich ist es sich zu notieren wan man bei wem was gemacht hat bzw. beantragt hat.Ich habe mir angewöhnt von allem eine Kopie zu besitzen und nie allein vorzusprechen. Notfalls gehe ich eben wie gesagt zum Anwalt.Ich wünsche dir viel Erfolg lass dich nicht hängen!für weitere Fragen stehe ich gern mit meiner Erfahrung also Rat zu verfügung.LG

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Hallo, ich wüßte da noch eine Lösung für dich. Wenn du dir incredimail runter laden würdest, kannst du alles perfekt bestimmen. Es hat auch noch einen weiteren schönen Effekt. Es handelt sich um ein wunderschönes Mailprogramm mit vielen Zusatzfunktionen. Schau einfach mal rein auf www.incredimail.de.Ich denke du wirst von diesem Programm begeistert sein und zum anderen kannst du da wirklich alles Kinderleicht einstellen um deine Probleme zu lösen.Falls du zu diesem Programm noch Fragen haben solltest bin ich gern bereit sie dir zu beantworten.LG

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Hallo, also aus meiner Sicht würde ich dir folgendes dazu sagen. Egal welchen Status man zur Zeit hat, man ist immer ein freier Mensch und kann frei Entscheidungen treffen. Niemand hat eine rechtliche Grundlage einen Auszug zu verweigern. Anders sieht es natürlich aus wenn vermutet wird das man sich nur angeblich trennen will. Aber auch das würde schwer vom Amt zu beweisen sein.Also geht eure Wege getrennt es kann euch rechtlich niemand einen Strick daraus drehen und zum zusammen wohnen zwingen. Sollte das Amt euch weiterhin Schwirigkeiten machen dann ist der Weg zu einem Fachanwalt für Sozialrecht zu gehen.Ich hoffe ich konnte dir etwas weiter helfen.MfG

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