Hallo, die Kennzeichnung 0029/16 hat nichts mit der Haltbarkeit zu tun. Sie ist eine Kennziffer die im Rahmen der Bauartzulassung vergeben wird. Die Hersteller in Deutschland geben i.d.R. ein maximales Betriebsalter von 20 bis 25 Jahren (abhängig vom Hersteller und Modell) an. Es kann aber auch sein, dass sich schon vorher ein Austausch lohnt, da bei Schaumlöschern der vorgeschriebene Wechsel des Löschmittels kostenintensiv sein kann, vor allem dann wenn das Gerät mehr als 15 Jahre auf dem Buckel hat. Außerdem ist seit mehreren Jahren ein Verbot von fluorhaltigen Löschmittel im Gespräch. Wann es kommt und mit welchen Übergangsfristen weiß noch keiner genau.

Ich hoffe das dir die Antwort weiterhilft.

...zur Antwort

Gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ist der jeweilige Unternehmer (Gefährdungsbeurteilung) für die Bereitstellung und Wartung der Feuerlöscher verantwortlich. Das gilt jedenfalls für den angemieteten Bereich. Sollte es Allgemeinbereiche in dem jeweiligen Objekt geben, ist der Vermieter verantwortlich (Bauschein). Feuerlöscher welche sich im Allgemeinbereiche befinden, können zur Anrechnung auf die Mietfläche herangezogen werden.

...zur Antwort