Hallo!
Ich würde gern die Qualifikationsphase wiederholen, da ich mit der Wahl meiner jetzigen Leistungs- und Grundkursen sehr unzufrieden bin. Ich habe mir die ganze Zeit eingeredet, diese Wahl wäre die Richtige, leider war es dem nicht so.
Nun möchte ich gern Wiederholen, doch dafür gibt es Bedingungen.
Bevor ich irgendwas missverstehe, brauche ich eine zweite Meinung und eine einfache Übersetzung des Folgenden Absatz‘:
§37 Aufdauernder Bildungsweg
(3) Das Überspringen und das freiwillige Wiederholen einer Jahrgangsstufe innerhalb eines Bildungsganges (Vorrücken und Zurückgehen) ist im Einvernehmen zwi- schen der Schule und der Schülerin oder dem Schüler, bei Minderjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten, zulässig, wenn zu erwarten ist, dass die Schülerin oder der Schüler in der neuen Jahrgangsstufe hinsichtlich seiner oder ihrer Fähigkeiten angemessener gefördert werden kann. Die Jahrgangsstufe am Ende eines Bildungsganges kann im Einvernehmen zwischen der Schule und der Schülerin oder dem Schüler, bei Minderjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten, freiwillig auch dann einmal wiederholt werden, wenn zu erwarten ist, dass die Schülerin oder der Schüler in der neuen Jahrgangsstufe seinen oder ihren Abschluss verbessern kann, um die Berechtigung zur Fortsetzung seines Bildungsweges in bestimmten weiterführenden Bildungsgängen zu erlangen.
Vielen Dank im Voraus!