Ich danke euch allen, nur klasse Antworten! 1a Hilfe in weniger als 5 Minuten ;) TOP!

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Entschuldigung, Link vergessen: http://www.internetrecht-rostock.de/gewaehrleistung.htm

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Meiner Freundin ist heute Ähnliches passiert. Ihr Schülerticket reicht bis zu ner bestimmten Haltestelle, sie ist aber noch eine weitergefahren und dachte, dass die nächste auch noch im Bereich liegt. Eine Kontrolleurin hat sie dann aufgeklärt, dass sie genau eine (!) Haltestellte zu weit gefahren ist und ihr die 40€ aufgebrummt. Jedoch scheint sie Mitleid gehabt zu haben und ihr ans Herz gelegt, Einspruch zu erheben, da sie ja eig. ein Ticket hat und nicht vorbestraft (im Sinne des Schwarzfahrens) ist. Fraglich ist jetzt eben, ob die bearbeitende Verwaltung genau so gutmütig ist, obwohl ich das nicht denke. Oder wie denkt ihr darüber?

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Ein kleiner Edit: Ich dachte, sie ist beabsichtigt schwarz gefahren. Jedoch dachte sie, das Ticket würde bis Bruchsal reichen. So hat sie es dann der Kontrolleurin weitergegeben, wofür diese Verständnis hatte. Jetzt ist mal der Grund geklärt ^^. Frage ist jetzt nur, ob die Verwaltung dafür auch Verständnis hat :)

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