Nein. Kaum jemand weiß das und es klingt unerhört nach Bevormundung, aber es ist tatsächlich so, dass zielloses, nicht an einen Zweck gebundenes Herumfahren in Deutschland verboten ist. Falls man bei einer Verkehrskontrolle nach dem Ziel gefragt würde (wird kaum vorkommen, weil es nicht beantwortet werden muss ==> Datnenschutz), sollte man auf keinen Fall mit "...och, ich fahr' nur so'n bißchen herum..." antworten.

LG, Ludzi

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Ich würde die Eskalationsspirale weiterdrehen:

als erstes (nachdem Ihr Sohn es schon getan hat) SELBST mit der Lehrerin sprechen. Bringt auch das nichts, würde ich mit dem Direktor sprechen.

Auf jeden Fall hartnäckig bleiben.

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...die Ortschaften (Ampeln?) und das ständige Anfahren und Abbremsen machen die 18 Mehrkilometer der BAB auf jeden Fall wett, würde ich sagen.

Außerdem ist es entspannter, den Tempomat auf 120 zu stellen und einfach geradeaus fahren zu können.

Am besten jede Strecke mal einen Monat lang ausprobieren, dann weißt Du's genau :-)

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