in der umsatzsteuervoranmeldung gibst du doch die verschiedenen arten von umsätzen in verschiedene zeilen ein. ausfuhrumsätze etc

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du bist nur verpflichtet eine steuererklärung zu machen wenn du die Steuerklasse 3 oder 5 hast. ich gehe aber mal nicht davon aus dass du als azubi schon verheiratet bist. wenn du keine Lohnersatzleistungen wie ALG I oder Krankengeld bekommst musst du auch keine machen. Wenn du Lohnsteuer an das Amt bezahlt hast bzw dein Arbeitgeber (steht auf der Lohnsteuerbescheinigung) dann lohnt es sich aber für dich.

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also leute, nur weil das mädchen "voll oft sex" hatte muss es ja nich heißen dass sie es ständig mit anderen partnern tut. @adidos: zukünftig bist halt schlauer und machst nur noch safer sex. is zwar nervig mit dem gummi aber gegen Krankheiten immer noch die sicherste methode und für euch männer immer noch das beste um nich papa zu werden

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rein rechtlich gesehen kann ein Fahrtenbuch auch auf ein Post-it geführt werden. Aber um unötigen Stress zu vermeiden ist es besser ein Fahrtenbuch aus dem Handel zu nutzen. Da sind alle Angaben vorgegeben die das Finanzamt braucht. Die Praxis zeigt auch dass das Finanzamt die Kilometer nachrechnet und auf Plausibilität prüft. Einspruchsfrist sind 4 Wochen nach Zugang des Bescheides. Man rechnet: Datum des Bescheides plus 3 Tage. fällt der 3 Tag auf einen Sonn- oder Feiertag beginnt der Fristlauf erst am nächsten Werktag. Endet die Einspruchsfrist auf einen Sonn- o. Feiertag gilt hier wieder der nächste Werktag.

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du kannst nicht mehr lohnsteuern zurückbekommen wie du eingezahlt hast. das ist leider so. du kannst die Fortbildungskosten zwar geltend machen, aber das ist sowieso sinnlos weil der arbeitnehmer-pauschbetrag eh höher ist. ich würde versuchen, diese kosten als vorweggenommene Werbungskosten in das jahr 2009 zu übertragen wenn du da deinen abschluss machst. vieleicht geht das finanzamt da ja mit.

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