Hi, Hermes bietet den Versand je nach Größe für 6,30€ bis 9,90€ an. Du musst nur den Reifen von beiden Seiten mit einer Pappe bedecke und das Ganze in grosse blaue Müllsäcke verpacken (Einzelln versteht sich) Dann dort abgeben und fertig. Wo sich die näheste Hermesstation befindet, kannst du auf deren Internetseite erfahren. Gruß Luckyschnecke

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Hi, Geh bei Bild.de mit der Maus auf "NEWS" dann auf "LESERREPORTER". Dort werden dir bei "SERVICE" alle Möglichkeiten aufgezeigt. Viel Spass Luckyschnecke

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Hallo Ben, ich verstehe die Kritik und danke für den Rat mit dem Forum. Wie du sicher sehen konntest bin ich hier neu und wußte es leider nicht besser. Sorry

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Ich sag mal so:

Ich finde deine Umfrage nicht sehr lustig! Wenn erst etwas passiern muss, um dich wach zu rütteln, tust du mir leid.

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Kommt drauf an, wie schlimm es vorher war und wie sie die Zeit danach (also ohne Alk) empfunden Haben. Wichtig ist, dass du ihnen zeigst, das du super traurig über den Rückfall bist. Sag ihnen, dass dir die Zeit, ihn der sie kein Alk getrunken haben total gefallen hat und das du nun Angst hast ,dass nun alles von vorn beginnt. Mach bloß keine Vorwürfe. Das macht u. U. alles noch schlimmer

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Meine Hitliste: Ken Follett:
Die Säulen der Erde Noah Gordon: Der Medicus
InyLorentz: Die Wanderhure Teil 1
Die Kastellanin Teil 2 Das Vermächtnis der Wanderhure Teil 3 Die Pilgerin Sabine Ebert: Das Geheimnis der Hebamme Teil 1 Die Spur der Hebamme Teil 2 Die Entscheidung der Hebamme Teil 3 Ulrike Schweikert: Das Siegel des Templers Die Hexe und die Heilige Astrid Fritz: Die Hexe von Freiburg Die Tochter der Hexe Das Mädchen und die Herzogin Daniela Wander:
Die Erbin der Burg Stefanie Kasper: Die Tochter der Seherin

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Hi! waren alles tolle Ratschläge, aber dieser Link http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse/EU-Fuehrerschein-,1447.1057032/Fahranfaenger-innen-und-Beglei.htm gibt die einzig rechtlich korrekte Antwort auf deine Frage. Ob ein Verstoß schwerwiegend oder weniger schwerwiegend ist, erfährst du unter: busgeldkatalog.de und dort einfach auf Probezeit klicken Gruß Luckyschnecke

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Ich habe meine 2 Jahre ältere Schwester verloren, da war ich erst 21. Meinen Vater habe ich dann mit 31 Jahren verloren. Heute bin ich 45. Ich habe die beiden nie auf dem Friedhof besucht. Das ist für mich so, als wären sie nicht mehr da. Meine Familie hat mir ein paar Mal versucht ein schlechtes Gewissen zu machen, das ich mir von Zeit zu Zeit auch schon mal selbst eingeredet habe. Ich glaube jeder verabschiedet und trauert auf seine Weise um die Verschiedenen. Es mag sein, das die meisten Menschen Ihre Verstorbenen auf dem Friedhof besuchen, weil sie glauben, ihnen dort näher zu sein. Ich trage meine beiden in meinen Herzen. Ich kann überall an sie denken, mit ihnen in Gedanken sprechen und auch um sie weinen. Der Friedhof stellt für mich nur ein „Aufbewahrungsort“ der Körper dar. Die Seelen der Verstorbenen tragen wir wahrscheinlich alle in unseren Herzen, an jedem Ort, bei uns. Habe also kein schlechtes Gewissen. Im Grunde bist du doch im Herzen häufiger bei deinem Vater, als so mancher, der seine Verstorbenen auf dem Friedhof besucht. Gruß und Kopf hoch. luckyschnecke

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Man könnte natürlich auch sagen: Die kann er sich in den Arsc... stecken. aber da das anstößig klingt und vor allem die Einschätzung des Äußerers wiedergibt, hat man sich wohl stillschweigend auf die o. g. form geeignet, weil sie dem Mithörer auch Spielraum für eigene Fantasien läßt, wie z.B. die kann er sich in die Hosentasche stecken.

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Habe die Folie, die du auf dem Bild siehst schon drei Jahre im Gebrauch. Bin total zufrieden damit. Sie ist Lichtundurchlässig und hält auch Frost und Eis aus.

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Geh doch mal zu deiner Prüfstelle und frage dort, ob die nicht ein paar tricks oder Möglichkeiten kennen, die dir weiter helfen könnten. Ich hörte mal von einem ähnlichen Fall, und da hat der Prüfer dem Prüfling die Fragen und Antworten vorgelesen und der mußte dann nur ja oder nein sagen. Vielleicht hilft dir das ja ;-)

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Also ich habe meinen Führerschein 1982 gemacht und ca. 650,- DM bezahlt. Da lag der Benzinpreis bei umgerechnet 0,50 €/Ltr. Der Gesetzgeber verlangte damals nur 5 (heute 12) Pflichtstunden. Die Versicherungen für die Fahrschulautos waren mit Sicherheit auch viel günstiger als heute. Und nicht zu vergessen die Gehältern der Fahrlehrer, die ja bis Heute auch gestiegen seien werden. Außerdem sind die Anforderungen an den Fahrschüler heute um ein vielfaches gestiegen. Man denke nur an die Themen Umwelt, Technik und auch an das rasant gestiegene Verkehrsaufkommen. Das alles verlangt nach mehr Ausbildung und somit mehr Kosten. (LEIDER)

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Hallo! Also! 6 Monate vor deinem 17. Geb. darfst du mit der theoretischen wie auch der praktischen Fahrausbildung beginnen. Die theoretische und praktische Prüfung darfst du auch schon vor deinem 17. Geb. machen. Fahren darfst du aber erst mit dem erreichen des 17. Lebensjahres. Alleine fahren darst du aber bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nicht. Du solltest mal unter diesen Link nachlesen. Da steht alles drin: http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse/EU-Fuehrerschein-,1447.1057032/Fahranfaenger-innen-und-Beglei.htm

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Es gibt da keine Ausnahmen oder sonderregelungen! Das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) kann auf 17 Jahre abgesenkt werden, verbunden mit der Auflage, dass das Fahrzeug bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer namentlich benannten "verkehrszuverlässigen" Person geführt werden darf. Damit schließt dieses Modell an die professionelle Ausbildung in den Fahrschulen an. Der junge Fahrer ist nach dem Ablegen seiner vollständigen Fahrprüfung eigenverantwortlicher Führer des Pkw. Nachzulesen unter: http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse/EU-Fuehrerschein-,1447.1057032/Fahranfaenger-innen-und-Beglei.htm

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Wenn es sich bei deinem Einachser um eine Zug- und Arbeitsmaschine handelt, die du an einem Holm führst, dann nicht. ansonsten brauchst du Klasse L für Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Unter diesem Link kannst du alles zu Fahrerlaubnis Klassen nachlesen

Gruß Luckyschnecke

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