Ups! Habe den Link vergessen: www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse/EU-Fuehrerschein-,1447.1041638/Fahrerlaubnisklassen.htm
Gruß Luckyschnecke
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Gruß Luckyschnecke
Wenn es sich bei deinem Einachser um eine Zug- und Arbeitsmaschine handelt, die du an einem Holm führst, dann nicht. ansonsten brauchst du Klasse L für Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Unter diesem Link kannst du alles zu Fahrerlaubnis Klassen nachlesen
Gruß Luckyschnecke