Polizei rufen in einem Straffall, in der Schule?
Nehmen wir an, dass sich eine Mitschülerin im Unterricht befindet und das Bedürfnis hat ihren Stuhlgang auszuüben. Sie meldet sich und fragt ob der Lehrer ihr die Erlaubnis gibt, die Toilette aufzusuchen. Dieser sagt es ist ihr nicht gestattet, weil sie doch in der Pause hätte gehen können. Die Mitschülerin weiß aber, dass sie auf die Toilette gehen darf, wenn es nötig ist. Sie geht in Richtung Klassenausgang, nur der Lehrer sagt, wenn sie raus geht bekommt sie eine 6 für die Stunde. Die Schülerin ist empört und droht der Lehrerin damit, die Polizei zur Aufklärung der Sachlage dazu zu ziehen.
Meine Frage ist nun, darf die Schülerin nun ihr Smartphone zum anrufen der Polizei, trotz ausdrücklichem Verbot in der Schulordnung verwenden?
Mit freundlichen Grüßen,
Lucas