Deine Sorgen sind berechtigt! Oberhalb eines Anteils von 25% Fehlstunden tun Lehrer sich schwer, eine (mündliche) Leistung festzustellen – i.d.R. wird "nicht feststellbar" mit "ungenügend" (= 0 Punkte) gleichgesetzt. Wenn die schriftlichen Leistungen vorliegen, kann man dieses Problem aber (im vertrauensvollen Gespräch mit den Fachlehrern) lösen.
Schwieriger ist aber die Zulassungsentscheidung zur Abi-Prüfung bzw. beim Übergang von der E-Phase (ehemals Klasse 11) zu Q-Phase (Klasse 12/13). Es handelt sich hierbei nämlich nicht um eine Versetzung (wie von Klasse 5 nach Klasse 6) sondern um eine Zulassung.
Zu große Fehlzeiten führen ggf. trotz nachgewiesender Leistungsfähigkeit (mindestens ausreichende schriftliche / mündliche Noten) und trotz entschuldigter Abwesenheit dennoch zu einer Verweigerung der Zulassung (aus formalen Gründen).
Oberhalb von 33% Fehlzeiten wirst Du wohl keine Chance auf eine Zulassung erhalten.
LG