Jeder hat das Recht auf
körperliche Unversehrtheit, weshalb Raucher kein
Schädigungsrecht haben können.
Alle Fragen rund um den Nichtraucherschutz findet man
bei Komnet NRW. Leider darf hier keine Internetadresse angegeben werden.
Bei Komnet habe ich mit dem Begriff "Nichtraucherschutz für Pflegekräfte in Privatwohnungen" gesucht. Mach es genauso wie ich, dann erscheint alles, was Du wissen mußt.
Selbstverständlich hast Du das Recht auf
Gesundheitsschutz und der Patient und/oder dessen
Familie haben deshalb kein Schädigungsrecht, auch
nicht in deren Privatwohnung, denn es gibt keine
rechtsfreien Räume, wo Menschen - Raucher,
Schlägertypen und Vergewaltiger - anderen Schaden
zufügen dürfen. Dies geht konform mit den
Grundrechten des Grundgesetzes (das Recht auf
körperliche Unversehrtheit), mit dem Strafgesetzbuch
(§ 223 ff) und den Menschenrechten (Artikel 3).
Laut Artikel 8 im Bundesgesetzblatt
Teil II Nr. 36 verursacht Passivrauchen Tod,
Krankheit und Invalidität. Zwangsberauchung erfüllt
somit den Tatbestand vorsätzlicher Körperverletzung.
Ein solches Verbrechen ist NIRGENDWO erlaubt. Siehe:
Artikel 8
Schutz vor Passivrauchen
(1) Die Vertragsparteien erkennen an, dass
wissenschaftliche
Untersuchungen eindeutig bewiesen haben, dass
Passivrauchen
Tod, Krankheit und Invalidität verursacht.
(2) Jede Vertragspartei beschließt in Bereichen bestehender innerstaatlicher Zuständigkeit nach innerstaatlichem Recht wirksame gesetzgeberische, vollziehende, administrative und/oder sonstige Maßnahmen zum Schutz vor Passivrauchen am Arbeitsplatz in geschlossenen Räumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an geschlossenen öffentlichen Orten und gegebenenfalls
an sonstigen öffentlichen Orten, führt solche Maßnahmen durch und setzt sich auf anderen Zuständigkeitsebenen aktiv für die Annahme und Durchführung solcher Maßnahmen ein.
Viele Menschen wissen nicht, daß Produkte, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch dazu geeignet sind, Krankheit und Tod zu verursachen, gar nicht vermarktet werden dürfen. Quintessenz: Tabak ist ein illegales Produkt. Google mal mt LFGB § 30!
Der Verkauf von Tabak muß deshalb genauso wie Asbest, lebensgefährliche Holzschutzmittel und Kontergan sofort gestoppt werden.
Klartext: Ein anderes Produkt mit denselben katastrophalen Folgen wie Tabak würde sofort vom Markt verschwinden.
Dazu äußert sich Herr Karl-Heinz Florenz (CDU)
so: "Die Zigaretten, wie sie heute angeboten werden, sind gemeingefährliche Mordinstrumente und müssen sofort vom Markt."
Da hat Herr Karl-Heinz Florenz recht, denn die Pflicht des Staates umfaßt die Pflicht zur Risikoabwehr.
Mit tabakrauchfreien Grüßen
Lotusblomst