Wenn ich beim Arbeitsvermittlerin AM 01:01:2018 PERSÖNLICH SAGE DAS ICH bin unter angstörung LEIDE UND DIE WOHNUNG NICHT VERLASSEN KANN UND bitte sie von weiteren folgeinladungen abzusehen ,
UND BIS ZUR KLÄRUNG DES sachverhalts nicht mit folgeinladungen sanktionieren wovon sie genaustens genaustens wusste das ich die termine nicht wahrnehmen kann
12 mal meldeversümnis für 3 monate ergibt 36 monate sanktion
aber schon anfang an wusste sie das keine Termin wahrnahme aufgrund der schwere angstörung weshalb ich die wohnung nicht verlassen kann bekannt ,
jetzt habe ich nachweise in der hand gutachten kann ich damit die sanktionsumme zürückfordern wie sehen die chancen ??