Falsch als Sozialversicherungspflichtig eingestuft, kann der Arbeitgeber eine erneute Prüfung ablehnen?
Hallo, ich arbeite gerade bei Daimler und erfülle die Kriterien einer kurzfristigen Beschäftigung. Leider habe ich beim Formular zur Einstufung aus Versehen angekreuzt, dass ich mich im Überbrückungszeitraum zwischen Schule und FSJ befinde und ich mich erst auf ein solches bewerben möchte. Da ich nur die Absicht hatte ein FsJ zu machen würde ich nun als Sozialversicherungspflichtig eingestuft. Jedoch hatte ich schon einen FsJ Platz und habe das Feld bloß unvorsichtig gelesen. Nun wollte ich fragen, ob sich das noch rückwirkend ändern lässt und der Arbeitgeber verpflichtet ist eine erneute Prüfung zu machen, da ich ja eigentlich Sozialversicherungsfrei angemeldet sein muss.
Vielen Dank!