Antwort
Wenn es ein Film von der Pferdekoppel an sich ist, und diese von einem öffentlich zugänglichen Punkt gedreht worden ist, dann ist es durch die Panoramafreiheit gedeckt. Ab dem Zeitpunkt, in der das Pferd einzeln abgebildet wird, oder die Kamera dem Pferd folgt ist es zu mindest höchstproblematisch. Im Klartext: ohne besonderes Interesse würde ich da keinen Rechtsstreit eingehen. Selbst wenn die Sache mit einem Vergleich ändert dürfte es teurer sein, als die Sache wert ist.